Liquidität in der Krise - 19. Mai 2020

Flüssig bleiben – auch nach Corona

Im derzeitigen Krisenmodus sind viele Unternehmen auf kurzfristige finanzielle Unterstützung angewiesen. Aber irgendwann laufen Stundungen aus, sind Fördermittel aufgebraucht. Damit Unternehmen dann nicht in einen Abwärtssog geraten, muss schon jetzt die Liquidität mittelfristig geplant und sichergestellt werden. Ein Interview mit dem Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Peter Leidel, Partner der Regener Kanzlei Leidel & Partner.

DATEV magazin: Vor allem kleine Unternehmen sind derzeit auf finanzielle Hilfen angewiesen. Diese sollen kurzfristig sicherstellen, dass laufende Kosten gezahlt werden und Umsatzausfälle soweit wie möglich ausgeglichen werden können. Geht diese Annahme Ihrer Erfahrung nach bislang in der Praxis auf?

DR. PETER LEIDEL: Aktuell reichen die Soforthilfe – in der Regel ist sie schon ausbezahlt, nur einzelne warten noch – und vor allem aber die von den Banken gewährten Liquiditätshilfen noch aus. Einige haben Nägel mit Köpfen gemacht und für die nächsten zwölf Monate den möglichen Liquiditätsengpass im Sinne eines „worst case“ ermittelt und bei der Hausbank den Antrag auf die Corona-Darlehen gestellt. In allen mir bekannten Fällen haben die Banken die Hilfen auch gewährt. In einigen Fällen wurde auf die etwas teureren Darlehen mit drei Prozent Zinssatz ausgewichen, da hier die Haftungsfreistellung bei 100 Prozent liegt. Die meisten Unternehmen konnten sich aber mit einem Prozent für die nächsten zehn Jahre finanzieren.

Wo liegen mögliche Probleme?

Probleme traten dann auf, wenn Unternehmer unvorbereitet – also ohne qualifizierte Liquiditätsplanung – zur Bank gingen und entweder nur für sehr kurze Zeit oder in zu geringem Maße Überbrückungsdarlehen beantragten. Das Kurzarbeitergeld wird teilweise sehr zögerlich ausgezahlt, sodass die Personalkosten über mehrere Wochen vorfinanziert werden mussten.

Die staatliche Unterstützung hilft vor allem kurzfristig, über mittelfristige Lösungen müssen Unternehmen aber auch schon jetzt nachdenken, soll die Liquidität sichergestellt sein. Welche Wege können hier beschritten werden?

Das größte Problem sehe ich erst in einigen Monaten auf unsere Mandanten zukommen, wenn die Tilgungsaussetzungen der Banken enden, die Stundungen von Steuerzahlungen auslaufen und die neu aufgenommenen Darlehen zusätzlich zu tilgen sind. Das werden einige Unternehmen nicht schaffen können, zumal es aktuell auch noch nicht danach aussieht, als ob die „Welt nach Corona“ mit Blick auf Umsätze und Erträge so werden wird, wie sie vorher war. Hier sollten die Unternehmen engen Kontakt zu ihrer Hausbank und natürlich auch zu ihrem Steuerberater halten, diese laufend über die aktuelle Liquiditätssituation informieren, um schnell reagieren und verhandeln zu können, wenn sich erneut Engpässe zeigen. Nach meiner Erfahrung unterstützen die Hausbanken hier ausgezeichnet, wenn sie dem Unternehmer und dem Geschäftsmodell vertrauen. Regelmäßige unaufgeforderte Kommunikation mit dem Kreditinstitut stärkt das Vertrauen.

Was können Unternehmen noch zur Bewältigung der Krise und deren Nachwirkungen beitragen?

Manche Unternehmen werden ihr Geschäftsmodell auf den Prüfstand stellen müssen. Es muss überlegt werden, in welcher Weise sich das Konsumentenverhalten durch Corona verändern wird. In der Touristik könnte beispielsweise Individualurlaub attraktiver werden, hohe Hygiene- und Gesundheitsansprüche müssen befriedigt und auch besonders beworben werden. Der Urlaub in ländlichen, weniger dicht besiedelten Gebieten könnte größere Anziehung erlangen, eine Direktbuchungsmöglichkeit auf der Homepage wird zwingend erforderlich.

In den Unternehmen, in denen es vor Corona schon nicht besonders gut lief, könnte dies auch eine Zäsur darstellen und willkommene Gelegenheit bieten, alte Zöpfe abzuschneiden und nach Corona in anderer Form wieder zu eröffnen. So könnte das Warenangebot gestrafft, auf mehr Selbstbedienung umgestellt oder die Vertriebskanäle geändert werden. Die Unternehmer könnten die aktuell noch etwas ruhigere Zeit nutzen, um sich mit spezialisierten Beratern auf die Anforderungen nach Corona vorzubereiten.

Auch in der Buchführung können jetzt schon Weichen gestellt werden, damit es im Nachgang keine Probleme gibt. Zum Beispiel, weil der geplante Umsatz vom tatsächlich erzielten Umsatz erheblich abweicht und Hilfsgelder möglicherweise zurückgezahlt werden müssen.

Bei den Hilfsgeldern haben wir unsere Mandanten darauf hingewiesen, dass diese wirklich nur für Notfälle zur kurzfristigen Überbrückung gedacht sind. Wir beobachten aber auch etliche Mitnahmeeffekte. In Einzelfällen wurden diese auch schon zurückgefordert.

Was raten Sie dann Ihren Mandanten?

Wir empfehlen grundsätzlich und schon lange sehr zeitnahes Buchen. Aber die Trägheit mancher Mandanten führt dazu, dass nach wie vor in vielen Fällen monatlich oder sogar vierteljährlich gebucht wird. Hier sind unsere Akut-Beratungsmöglichkeiten eingeschränkt. Wir hoffen hier auf weitere und schnelle Verbesserungen im Bedienungskomfort und im Laufzeitverhalten von DATEV Unternehmen online, sodass die Unternehmer diese Prozessumstellung wirklich als Erleichterung wahrnehmen.

Wenn Unternehmen Sie nach den wichtigsten Tipps zur mittelfristigen Liquiditätssicherung fragen…

… dann rate ich, engen Kontakt zur Hausbank und zum Steuerberater halten. Zu den Banken, um diese frühzeitig über weitere Liquiditätsengpässe zu informieren. Und zum Steuerberater, damit dieser einen laufenden Forecast der Liquidität erstellt. Und natürlich sollte der Unternehmer selbst nicht untätig bleiben, das eigene Geschäftsmodell im Hinblick auf die Anforderungen nach Corona überdenken – und alle sinnvollen Digitalisierungsmöglichkeiten ausschöpfen.

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Zur Autorin

Constanze Elter

Steuerjournalistin, Redakteurin und Podcasterin bei DATEV.

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