Mobile Working in Zeiten von Corona - 21. April 2020

Blaupause für die Zeit danach?

Die aktuelle Krise wirkt sich massiv auf nahezu alle Unternehmen aus. Einen positiven Effekt jedoch hat die Pandemie: Das Arbeiten im Home Office funktioniert – für die meisten. Auf Empfehlung der Bundesregierung – quasi notgedrungen – implementiert, führt es nicht zu den Defiziten bei den Arbeitsergebnissen, die so mancher befürchtete. Daher stellt sich die Frage, wie das mobile Arbeiten weitergeht, wenn wir alle wieder zur Normalität zurückkehren und wie diese überhaupt aussehen wird. Antworten auf diese Frage geben die Arbeitsrechtler Dr. Tina Kärcher-Heilemann und Dr. Ralf Kittelberger aus Reutlingen.

DATEV magazin: In der aktuellen Krise ist auf einmal möglich, was viele Betriebe bisher nicht erlaubt hatten, das Arbeiten von zu Hause. Lässt sich daraus ein Anspruch der Arbeitnehmer ableiten, dies auch zukünftig tun zu dürfen?

Dr. Ralf Kittelberger: Hier ist zu differenzieren: Der Begriff Home Office wird zwar vielfach verwendet, bezeichnet in rechtlicher Hinsicht aber tatsächlich einen vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im privaten Lebensbereich des Mitarbeiters. Die Einrichtung eines Home Office-Arbeitsplatzes kann der Arbeitgeber aufgrund des besonderen grundrechtlichen Schutzes der häuslichen Wohnung nicht einseitig anordnen. Wenn es tatsächlich und technisch möglich war, haben Arbeitgeber in der aktuellen Situation daher Mobile Office angeordnet, hierzu dem Arbeitnehmer die benötigten Arbeitsmittel – meist ein Notebook mit der zu verwendenden Software – überlassen und ihn vorübergehend angewiesen, seine Arbeit mobil zu verrichten. Sobald diese Weisung endet, muss der Arbeitnehmer wieder an seinen betrieblichen Arbeitsplatz zurückkehren. Ein Anspruch auf zukünftige mobile Arbeit lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers in den letzten Wochen oder Monaten auf mobile Arbeit konkretisiert hat. An der grundlegenden rechtlichen Situation hat sich allein durch die durchaus positiven Erfahrungen der letzten Wochen nichts geändert.

DATEV magazin: Warum gibt es, anders als in den Niederlanden, bei uns bisher keinen Rechtsanspruch darauf, von zu Hause aus zu arbeiten? Technisch – Stichwort: Digitalisierung – sind wir doch längst soweit.

Dr. Tina Kärcher-Heilemann: Der Gesetzgeber hat sich bislang vor allem deshalb gescheut, einen allgemeinen Rechtsanspruch zu schaffen, weil ein solcher in vielen Berufen faktisch nicht möglich ist. Zudem müsste bei einer gesetzlichen Regelung ausgeschlossen sein, dass sie sich zu einem System der Selbstausbeutung entwickelt. Es müssten viele Regelungen gefasst werden, gerade in Hinblick auf Arbeitszeit und Arbeitsschutz. Hinzu kommt das Problem der fehlenden Kontrolle. Kurzum: Der Gesetzgeber sieht viel Bürokratie und kaum Kontrollmöglichkeiten. Zudem heißt es, dass bereits heute arbeitsvertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarungen mobiles Arbeiten regeln könnten.

DATEV magazin: Welche speziellen Voraussetzungen und vertraglichen Regelungen müssten getroffen werden, dass diejenigen Mitarbeiter, die in der Krise problemlos ihre Aufgaben erfüllt haben, auch zukünftig vermehrt von zu Hause aus arbeiten können?

Dr. Ralf Kittelberger: Es bedarf konkreter Regelungen zur Arbeit am Home Office-Arbeitsplatz, die entweder im Arbeitsvertrag oder in einer Home Office-Vereinbarung möglichst genau festgelegt werden. Sinnvoll sind Vereinbarungen zum zeitlichen Umfang, zur Erreichbarkeit am heimischen Arbeitsplatz oder auch zur Übertragung der Dokumentationspflicht auf den Mitarbeiter. Der Arbeitgeber könnte beispielsweise Vertrauensarbeit ohne detaillierte Erfassung anbieten, sodass der Arbeitnehmer die Arbeitszeit selbst gestalten kann. Die Verpflichtung des Arbeitgebers, jedenfalls die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit zu dokumentieren, kann er in der Home Office-Regelung an den Mitarbeiter übertragen.

DATEV magazin: Sind die Mitarbeiter, die von zu Hause arbeiten auch umfassend versichert, falls sie einen Unfall erleiden sollten? Gilt der Versicherungsschutz automatisch und flächendeckend, wenn der Arbeitgeber Home Office erlaubt oder gar anordnet?

Dr. Tina Kärcher-Heilemann: Arbeitnehmer im Home Office fallen grundsätzlich unter den Anwendungsbereich der Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung. Erleidet der Mitarbeiter an seinem Home Office-Arbeitsplatz einen Arbeitsunfall, werden die Behandlungskosten von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen, sofern im Moment des Unfalls ein sachlicher Zusammenhang zur betrieblichen Tätigkeit besteht und damit ein Arbeitsunfall im Sinne von Paragraf 8 SGB VII vorliegt. Versicherungsschutz besteht also grundsätzlich auch in den Privaträumlichkeiten des Arbeitnehmers, soweit betriebliche Interessen der versicherten Tätigkeit angenommen werden können. Im Einzelfall besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung der versicherten Tätigkeit eigennützigen Zwecken dient und die konkrete Situation zum Unfallzeitpunkt einzig dem privaten Bereich zuzurechnen ist. Nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung sollen lediglich zeitlich und räumlich ganz geringfügige Unterbrechungen unschädlich sein und den Versicherungsschutz nicht beeinträchtigen. Zum Bereich der privaten Tätigkeiten im Home Office, für die mangels Zusammenhangs mit der Tätigkeit im Home Office kein Unfallversicherungsschutz besteht, zählt grundsätzlich neben der Nahrungsaufnahme auch das Aufsuchen der Toilette. Weil diese Verrichtungen unabhängig von der versicherten Tätigkeit erforderlich sind, werden daher Verletzungen durch Toilettentüren, Besteck und Geschirr oder Lebensmittelvergiftungen nicht vom Unfallversicherungsschutz im Home Office gedeckt.

DATEV magazin: Was spricht aus Arbeitgebersicht dafür, vermehrt Home Office zuzulassen? Das Arbeiten in Großraumbüros ist doch eher unproduktiv. Zudem kann der Arbeitgeber doch Kosten sparen, wenn nicht jeder Mitarbeiter physisch anwesend ist, oder?

Dr. Ralf Kittelberger: Es ist wissenschaftlich belegt, das Home Office-Tätigkeit die Produktivität steigert. Forscher der Universität Stanford haben in einem Versuch 255 Angestellte eines Callcenters in China im Home Office arbeiten lassen und ihre Arbeitsleistung untersucht. Das Ergebnis: Die Mitarbeiter, die von zu Hause aus arbeiteten, erhöhten ihre Produktivität um 13 Prozent. Sie waren seltener krank, legten weniger Pausen ein und schafften ein größeres Arbeitspensum als vorher. Auch ihre Arbeitszufriedenheit stieg an, weshalb 50 Prozent weniger Mitarbeiter kündigten als in der Vergleichsgruppe derer, die weiterhin täglich ins Büro gingen. Arbeitgeber, die Home Office-Möglichkeiten anbieten, schaffen hierdurch einen zusätzlichen Anreiz, der bei der Suche nach neuen Mitarbeitern einen Vorteil darstellen kann. Allerdings stellt sich immer die Frage, ob das so uneingeschränkt auch auf Dauer gilt.

DATEV magazin: Spricht aus Arbeitnehmersicht etwas dagegen, überwiegend im Home Office zu arbeiten?

Dr. Tina Kärcher-Heilemann: Wer im Home Office arbeitet, ist nicht Teil der internen Kommunikation. Während man im Büro oder Betrieb viele Details durch Gespräche mit Kollegen oder Meetings erfährt, muss man sich im Home Office auf die Weitergabe der wichtigen Informationen verlassen oder sich diese selbst beschaffen. Darüber hinaus birgt der verringerte Kontakt zu Kollegen einen gewissen Vereinsamungseffekt, der sich auf Dauer ebenfalls negativ auswirken kann. Im Home Office ist zudem ein erhöhter Eigenmotivationsfaktor, ein besseres Zeitmanagement und eine höhere Selbstständigkeit erforderlich. Während der Vorgesetzte im Büro oder Betrieb meist nicht weit ist, ist man im heimischen Büro selbst für die Strukturierung des Arbeitstags verantwortlich.

DATEV magazin: Was spricht aus Arbeitgebersicht dagegen, quasi flächendeckend Mobile Working zu erlauben?

Dr. Ralf Kittelberger: Nicht jeder Mitarbeiter ist dafür geeignet, von zu Hause aus zu arbeiten, ohne dass dies negativ qualifizierend klingen soll. Manche Arbeitnehmer lassen sich leicht ablenken oder neigen dazu, nebenher private Dinge zu erledigen, anstatt sich auf die Arbeit zu konzentrieren. Home Office ist letztlich nur für Mitarbeiter geeignet, die sich selbst gut organisieren können und über ausreichend Selbstdisziplin verfügen. Home Office erschwert im Übrigen nicht nur die Organisation von Teamarbeit, sondern vor allem auch die Förderung leistungsschwacher Mitarbeiter, die häufig einer direkten und persönlichen Ansprache bedürfen. Ferner stufen viele Vorgesetzte herabgesetzte Kontrollmöglichkeiten als negativen Faktor ein.

DATEV magazin: Was spricht aus Arbeitnehmersicht dafür, dass die Betriebe auch zukünftig mehr Home Office zulassen und auch anbieten?

Dr. Tina Kärcher-Heilemann: Für Pendler sind die Zeitersparnis und die entfallenden Fahrtkosten wichtige Punkte, die für ein Arbeiten im Home Office sprechen. Bei Autofahrern erledigen sich lange Wartezeiten im Stau, die Rush-Hour und die Parkplatzsuche vor oder nach der Arbeit. Auch Bus- oder Bahnfahrer sparen sich die Wartezeit an der Haltestelle oder stressige Störungen. In der derzeitigen Situation spricht auch die reduzierten Ansteckungsgefahren für Home Office. Dazu kommt der Kostenfaktor, wenn Fahrtkosten vom Arbeitgeber nicht übernommen oder bezuschusst werden. Als Vorteil bei Arbeitnehmern gilt auch die durch das Home Office gewonnene Flexibilität. So sind private Termine wie der Arztbesuch oder der Handwerker mit angekündigtem weiten Zeitfenster deutlich besser zu koordinieren als für den klassischen Arbeitnehmer. Die Mitarbeiter im Home Office können ein bis zwei Stunden dafür einplanen und die Zeit am Abend für die berufliche Tätigkeit anhängen.

DATEV magazin: Ist es mit Blick auf das beschlossene Klimaschutzpaket nicht sogar geboten, dass diejenigen, die von zu Hause aus arbeiten können, dies auch tun? Weniger Staus, weniger Berufsverkehr, weniger Luftverschmutzung?

Dr. Ralf Kittelberger: Mehr Arbeit im Home Office kann sicher einen guten Beitrag zum Klimaschutz leisten. Durch die Erhöhung des Anteils mobiler Arbeit werden Einsparpotenziale in Bezug auf CO2, Fahrtzeit, Spritkosten und Abnutzung des Autos erwartet. Voraussetzung ist sicher noch eine deutlich fortschreitende Digitalisierung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens und Arbeitens.

DATEV magazin: Abchließende Frage: Stehen wir mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung und die Aspekte rund um New Work vor einem umfassenden Relaunch des Arbeitsrechts und unserer Arbeitsgesetze?

Dr. Tina Kärcher-Heilemann: In den vergangenen Jahren hat mobiles Arbeiten zunehmend an Bedeutung gewonnen, aber im europäischen Vergleich hinkt Deutschland hinterher. Daten des Statistischen Amts der Europäischen Union zeigen, dass Deutschland weit hinter den Spitzenreitern Dänemark, Schweden, Finnland und den Niederlanden liegt. Der Anteil an mobilen Arbeitsplätzen ist in diesen Ländern etwa doppelt so hoch wie hierzulande. Obwohl die Arbeitsrealität heute vielfach anders aussieht als gesetzlich abgebildet, wie etwa bei der Arbeitszeit, ist ein umfassender Relaunch der Arbeitsgesetze eher nicht zu erwarten. Das Bundesarbeitsministerium ist aber dabei, ein Recht auf Home Office gesetzlich zu verankern. Einzelheiten sind noch nicht bekannt. Vorbild ist aber wohl ein Modell aus den Niederlanden. Dort müssen Unternehmen Home Office grundsätzlich erlauben und belastbare Gründe anführen, wenn dies nicht möglich sein soll. Dann müsste aber auch der Staat seine Anforderungen an die Home Office-Gestaltung absenken.

Weitere Beiträge zur Corona-Krise

Zum Autor

Robert Brütting

Rechtsanwalt in Nürnberg und Fachjournalist Recht sowie Redakteur beim DATEV magazin

Weitere Artikel des Autors