49-Euro-Ticket - 2. Mai 2023

Job-Ticket statt Lohnerhöhung

Sofern die Unternehmen ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket gewähren, profitieren davon sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. In der Lohnabrechnung sind dann jedoch einige Details zu beachten und entsprechende Nachweise zu führen.

Seit dem 1. Mai 2023 lässt sich im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) das 49-Euro-Ticket nutzen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsweg mit Bus und Bahn zurücklegen, können davon profitieren, aber auch für die Unternehmen kann das Ticket interessant sein. 85,75 Euro würde es Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kosten, wenn sie ihren Beschäftigen 49 Euro mehr Netto-Lohn geben wollen. Da lohnt es sich darüber nachzudenken, den Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket anzubieten. Denn dieser zusätzliche Benefit kostet den Arbeitgeber nur 49 Euro. In der Lohnabrechnung sind jedoch ein paar Details zu beachten.

Monatliches Deutschland-Ticket

Viele Unternehmen, die ihre Mitarbeiter auf deren Weg zur Arbeit finanziell unterstützen wollen, kaufen ihnen monatlich ein Jobticket. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und beitragsfrei. Voraussetzung ist beispielsweise, dass der Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Dann ist das Jobticket ein Sachbezug. Dieser Sachbezug ist im Lohnkonto aufzuzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung zu berücksichtigen. Als Nachweis muss der Arbeitgeber den Beleg für die erworbenen ÖPNV-Tickets aufbewahren. Das gilt genauso auch für das seit dem 1. Mai geltende Deutschlandticket. Dieses Ticket kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten entweder verbilligt oder unentgeltlich überlassen.

Monatlicher Zuschuss des Arbeitgebers

Kauft der Arbeitnehmer das Deutschlandticket jeden Monat selbst, kann der Arbeitgeber ihm dieses ganz oder teilweise steuer- und beitragsfrei erstatten. Voraussetzung ist auch hier, dass der Arbeitgeber den Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bezahlt. Der Arbeitgeber muss diesen Zuschuss im Lohnkonto aufzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung bestätigen. Als Nachweis muss er die vom Arbeitnehmer gekauften und genutzten Fahrausweise oder entsprechende Belege, beispielsweise Rechnungen über den Kauf oder eine Bestätigung des Verkehrsträgers über den Bezug des Deutschlandtickets, zum Lohnkonto aufbewahren. Der Zuschuss darf natürlich nicht mehr als 49 Euro betragen.

Entfernungspauschale kürzen

Erhält ein Arbeitnehmer das Deutschlandticket oder einen Zuschuss dafür steuerfrei, muss er im Gegenzug seine Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung kürzen. Der steuerfrei gewährte Vorteil ist auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers anzurechnen, mindert diese also. In welchem Umfang das Ticket für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird, ist irrelevant.

Deutschlandticket versus Bruttolohnerhöhung

Mit dem Deutschlandticket können die Unternehmen ihren Beschäftigten leicht einen zusätzlichen Benefit gewähren und sparen im Vergleich zu einer Bruttolohnerhöhung. Denn, um 49 Euro netto zu erhalten, müsste der Arbeitnehmer mindestens 61,25 Euro Bruttolohn mehr bekommen. Diese Bruttolohnerhöhung ist für den Arbeitgeber jedoch mit Mehrkosten von 85,75 Euro verbunden. Zum Vergleich: Beim Jobticket bleibt es bei den 49 Euro. Wie viel man beim Jobticket gegenüber einer Bruttolohnerhöhung spart, zeigt die nachfolgende Tabelle

Lohnerhöhung49-Euro-Ticket
Arbeitgeber85,75 Euro49 Euro
Lohnkosten61,25 Euro49 Euro
Lohnsteuer (rund 20 %)12,25 Euro0 Euro
Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers (rund 20%)12,25 Euro0 Euro
Sozialversicherungsanteil des Arbeitnehmers (rund 20%)12,25 Euro0 Euro
Vorteil Arbeitnehmer (netto)49 Euro49 Euro

Rahmenvertrag mit der Bahn

Die Unternehmen können zudem mit der Deutschen Bahn einen „Deutschland-Ticket-Jobticket-Rahmenvertrag“ abschließen. Wenn sie dann mindestens 25 Prozent der 49 Euro übernehmen, gibt es einen Rabatt von fünf Prozent für die Beschäftigten. Das „Deutschland-Ticket Jobticket“ kostet die Beschäftigten dann maximal 34,30 Euro.

Fazit und Ausblick

Möchte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Deutschlandticket steuer- und beitragsfrei gewähren, muss er für die Lohnabrechnung Nachweise führen. Der Arbeitgeber spart aber Kosten im Vergleich zu einer normalen Lohnerhöhung. Insgesamt profitieren aber sowohl Unternehmen als auch die Beschäftigten. Das Deutschlandticket als Jobticket zählt übrigens nicht zur 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Deutschlandticket also neben der vollen Ausnutzung der 50-Euro-Freigrenze gewähren.

Zum Autor

MF
Martin Fries

Steuerberater bei Ecovis in Aschaffenburg

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