Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.02.2023
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Februar 2023, einstimmig den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (20/3449, 20/3715, 20/4001 Nr. 1.5) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (20/5583) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Regierung will die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisieren. Die Zuständigkeitsübertragung soll zum 1. Januar 2025 erfolgen. Zugleich soll laut Entwurf auch die geldwäscherechtliche Aufsicht über registrierte Personen auf das Bundesamt für Justiz übertragen werden. (…)
Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv