Die Facebook-Mutter Meta hat gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen – und kassiert dafür eine Geldstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro. Wie Meta darauf reagiert.
Facebook hat Nutzerdaten an die USA übermittelt – das berichtete kürzlich die irische Datenschutzbehörde DPC, die aufgrund des europäischen Hauptsitzes in Dublin für die Konzernmutter Meta zuständig ist. Der Verstoß gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zieht Folgen nach sich: So wurde Meta zu einer Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro verurteilt, wie ein Artikel des ZDF berichtet. Meta habe sich an der Massenüberwachung durch angloamerikanische Geheimdienste beteiligt. Über die Geldstrafe hinaus sei Meta dazu verpflichtet, jegliche Übermittlung europäischer personenbezogener Daten an die USA einzustellen. Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems, welcher bereits vor zehn Jahren Beschwerde gegen Facebook eingereicht hat, ist der Meinung, dass das verhängte Bußgeld deutlich höher hätte ausfallen können.
Meta kündigt an, in Berufung zu gehen
Als Reaktion teilte der Konzern mit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Das Gerichtsverfahren könnte sich über mehrere Jahre erstrecken und dazu führen, dass bis dahin ein neuer Datenpakt zwischen der EU und den USA in Kraft tritt. Schon mehrfach hat Meta damit gedroht, sich aus der EU zurückzuziehen, sollte ein transatlantischer Datentransfer nicht möglich sein. Die Strafe bezieht sich jedoch lediglich auf das soziale Netzwerk: Abgesehen von Facebook sind andere Dienste von Meta, wie beispielsweise Instagram oder WhatsApp, nicht von dem Beschluss betroffen.
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