Die Intention der Stifter - 29. Juli 2021

Sozial engagiert oder machtorientiert?

Insbesondere kleinere Stiftungen leisten in ihrem Wirkungskreis zweifelsohne einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Ob jedoch die beschlossene Reform auch auf die berechtigte Kritik am Stiftungswesen eingehen wird, wie etwa mangelnde Transparenz oder überproportionale Einflussnahme finanzstarker Akteure, bleibt abzuwarten.

Der Stiftungsgedanke reicht bis in die Antike zurück. So hob bereits 347 vor Christus der griechische Philosoph Platon zur Förderung der Bildung eine Stiftung in Form einer Akademie aus der Taufe. Im Mittelalter dominierten meist religiös motivierte Stiftungen, deren Stifter aus Angst vor dem drohenden Höllenfeuer oder um ihr eigenes und das Seelenheil ihrer Mitmenschen besorgt waren, sowie Stiftungen von Lehnsherrn, die damit beispielsweise Siedlungen gründeten oder bestehende förderten.

Dienst am Gemeinwohl

Das Prinzip ist dabei bis heute immer das gleiche: Eine Stifterin beziehungsweise ein Stifter möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren, oftmals auch den eigenen Namen verewigen und bringt hierzu sein Vermögen in eine Stiftung ein. Die Stiftung legt dieses Grundvermögen sicher und gewinnbringend an. Während das Grundvermögen, das sich aus monetärem Kapital, aber auch beispielsweise aus Immobilien, Firmenbeteiligungen, Wertpapieren und anderen diversen Geldanlagen zusammensetzen kann, dabei selbst unangetastet bleibt, kommen die daraus erwirtschafteten Überschüsse dem zumeist am Gemeinwohl orientierten Stiftungszweck zugute. Der Stiftungszweck – etwa die Förderung der Kunst, der Kultur, des Sports, der Bildung, der Wissenschaft oder des Umweltschutzes – wird dabei durch den Stifter selbst festgelegt und darf auch nachträglich im Kern nicht verändert werden. Wenn das Finanzamt eine Stiftung als gemeinnützig anerkennt, wird sie steuerlich begünstigt. Stiftungen sind dabei in unterschiedliche Rechtsformen gegossen. Meist aber sind es rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, seltener Treuhandstiftungen, Stiftungsvereine oder Stiftungs-GmbH.

Boom in den letzten 30 Jahren

Stiftungen führten im 20. Jahrhundert weitgehend ein Schattendasein und waren gesellschaftlich marginalisiert. Erst in den 1960er- und 1970er-Jahren kam es in Westdeutschland zu einigen Stiftungsneugründungen, vermutlich auch, weil nach dem Zweiten Weltkrieg zu dieser Zeit erstmals wieder größere Vermögenskumulationen zu verzeichnen waren. Die Gründung großer bekannter Stiftungen wie etwa die Volkswagen-Stiftung oder die Bertelsmann Stiftung, aber auch parteinaher Stiftungen gehen auf jene Jahre zurück. Erst Anfang der 1990er-Jahre wurde erstmals eine Auflistung der damals rund 5.000 deutschen Stiftungen des bürgerlichen Rechts erstellt, bis dahin gab es praktisch keine zuverlässigen Daten, und in Ostdeutschland waren Stiftungen zu Beginn der 1950er-Jahre ohnehin praktisch aufgelöst worden. Rund 93 Prozent der etwa 25.000 aktuell im Verzeichnis aufgeführten Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Deutschland verfolgen gemeinnützige Ziele.

Stiftungen legen in der Regel ein am Gemeinwohl orientiertes Engagement an den Tag und fördern sozietäre Bereiche, aus denen sich der Staat aus Gründen zunehmender Defizite in seinem Etat nicht selten schon längst zurückgezogen hat. Die Stiftung als eine rundherum begrüßenswerte, die Gesellschaft und am Ende die Demokratie bereichernde Einrichtung also, so könnte der geneigte Beobachter subsumieren.

Stiftungswesen im Wandel

Bei näherer Betrachtung präsentiert sich jedoch ein etwas anderes Bild. Das Stiftungswesen hat sich über viele Jahrzehnte hinweg weitgehend der öffentlichen Wahrnehmung entzogen, zumal auch die allermeisten Stiftungen kleinerer Natur mit vergleichsweise geringem Grundvermögen und in ihrem Wirkungskreis lokal oder regional ausgerichtet sind. Allerdings hat im Verlauf der 1990er-Jahre das Stiftungswesen durch viele Neugründungen massiv an Fahrt aufgenommen. Neben den Stiftungen des bürgerlichen Rechts sind bis heute – nicht zuletzt befördert durch einige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen – viele andere Stiftungen hinzugekommen, allen voran Treuhandstiftungen. Bereits hierbei wird Kritik von Reformbefürworten laut, nämlich dass sich wegen mangelnder Übersicht und Transparenz die Gesamtzahl der Stiftungen in Deutschland kaum mehr zuverlässig beziffern lässt. Schätzungen gehen längst von weit über 40.000 aus. Aber nicht nur die Quantität, auch die Charakteristik des Stiftungswesens hat sich seit den 1990er-Jahren gewandelt. Standen ursprünglich einzelne Stifter mit ihren hehren, am Gemeinwohl ausgerichteten Zielen im Vordergrund, haben längst auch Unternehmen und andere privatrechtliche Organisationen das Stiftungsinstrument für sich entdeckt, wobei neben steuerlichen Vorteilen nicht selten gesellschafts- beziehungsweise unternehmenspolitische Motivationen eine Rolle spielen dürften. Somit sind Stiftungen, die oftmals auf Neudeutsch auch als Non-Governmental Organizations (NGO), also nicht staatliche Organisationen, in Erscheinung treten, in den letzten 20 Jahren nicht nur bei den Akteuren attraktiver geworden und aus dem Schatten getreten, sondern auch wesentlich mehr in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt.

Zunehmende Kritik

Auch hier setzt teils heftige Kritik vieler Skeptiker an: Schließlich wirken Stiftungen – je nach Ausprägung, Größe und finanzieller Ausstattung mit zum Teil milliardenschwerem Stiftungsvermögen – nicht unwesentlich in gesellschaftliche Entwicklungen hinein oder prägen diese zum Teil mit. Bei der vorherrschenden mangelnden Transparenz seien so manche – vordergründig gemeinnützig bemäntelte – Zielsetzungen nicht mehr wirklich klar als solche erkennbar, so ist von vielen Seiten zu hören. Sogar von wirkmächtiger politischer Einflussnahme und somit einer möglichen Störung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist zuweilen die Rede. Aber die kritischen Stimmen reichen noch weiter: So seien Stiftungen nur bedingt rechenschaftspflichtig, dennoch steuerlich großzügig begünstigt, was plutokratische, also geldherrschaftliche Entwicklungen befördere und somit schon dem Grundgedanken der Demokratie zuwiderlaufe. Viele kritische Beobachter bemängeln darüber hinaus, dass ein kritischer Blick auf das Stiftungswesen immer noch zu wenig Gegenstand des öffentlichen Debattenraums sowie der medialen Berichterstattung sei. Und wenn sogar Journalisten von gemeinnützigen Stiftungen gefördert würden, dann behindere dies in den Augen kritischer Beobachter eine nötige kritische Recherche zum Stiftungswesen.

Reform ab 2023

Es kommt somit nicht von ungefähr, dass von unterschiedlichen Seiten eine Novellierung des Stiftungsrechts eingefordert wurde. Selbst die Bundesregierung strebte eine Überarbeitung des Stiftungsrechts an, dass nun endlich von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde. Die Novellierung beziehungsweise die Neuregelungen werden nun am 1. Juli 2023 in Kraft treten. Auch der Bundesverband Deutscher Stiftungen hatte sich mit einer Art Positionspapier in diesen Entscheidungsprozess eingebracht. So forderte er beispielsweise einen Registereintrag für Stiftungen. Zudem sieht er in mehreren Bereichen immer noch zu beseitigende Rechtsunsicherheiten: Je nach Aufsichtsbehörde werde Stiftungsrecht unterschiedlich gehandhabt, Teile der Landesstiftungsgesetze stünden nicht im Einklang mit Bundesrecht, und es gebe Unsicherheiten, unter welchen Voraussetzungen Aufhebungen von Stiftungen, Zusammenlegungen und Zulegungen möglich seien. Hierbei und auch bei anderen Punkten macht sich der Bundesverband für eine Vereinheitlichung des Stiftungsrechts stark. Zudem müssten mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinspolitik und die damit verbundenen Schwierigkeiten beim Erwirtschaften von Überschüssen insbesondere für die kleineren Stiftungen Spielräume geschaffen werden, um deren bedrohte Existenz sichern zu helfen. Schließlich gilt es, nicht generell den Stiftungsgedanken infrage zu stellen. Vor allem kleinere Stiftungen leisten in ihrem jeweiligen Wirkungskreis zweifelsohne einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Ob und inwieweit jedoch nach der Novellierung im übernächsten Jahr auch wesentliche und sicherlich berechtigte Kritikpunkte am Stiftungswesen, wie etwa mangelnde Transparenz und überproportionale gesellschaftspolitische Einflussnahme einzelner wirkmächtiger und finanziell potenter Akteure Berücksichtigung finden, bleibt erst noch abzuwarten.

Zum Autor

SH
Sieghard Hedwig

Freier Journalist in Treuchtlingen

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