Abgabenordnung - 8. Februar 2024

Zur Frage der Europarechtskonformität von Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO zur Umsatzsteuer

FG Saarland, Pressemitteilung vom 08.02.2024 zum Gerichtsbescheid 1 K 1313/21 vom 13.11.2023

Abgrenzung von BFH und FG Düsseldorf

Das Finanzgericht des Saarlandes hatte über die Frage zu entscheiden, ob Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO auf USt mit dem Unionsrecht vereinbar sind, insbesondere ob das Neutralitätsprinzip anwendbar und verletzt ist bzw. ob die Regelungen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen.

Hierzu hatte Mitte 2023 auch das FG Düsseldorf zu entscheiden (Beschluss vom 12.05.2023, 1 V 115/23 A (U), EFG 2023, 1358 und Urteil vom 23.06.2023, 1 K 1869/22 U, EFG 2023, 1509). Insoweit sind aktuell beim 5. Senat des BFH sowohl ein Beschwerdeverfahren (Az. V B 34/23 (AdV)) als auch ein Revisionsverfahren (Az. V R 14/23) anhängig.

Das Finanzgericht des Saarlandes verneint zwar ebenfalls einen Verstoß gegen europarechtliche Grundsätze und Prinzipien, weicht dabei aber von wesentlichen Aussagen des BFH und des FG Düsseldorf ab. Die Revision wurde zugelassen, aber offenbar nicht eingelegt. Die Entscheidung wird veröffentlicht.

Quelle: Finanzgericht des Saarlandes