BMF, Mitteilung vom 11.10.2022
Seit dem Erlass der Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1495) hat sich in mehreren Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben. Die vorliegende Verordnung greift diesen Bedarf zusammenfassend auf.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen