Abgabenordnung - 28. September 2023

BFH zum Abrechnungsbescheid – Aufrechnung in sog. Bauträger-Fällen

BFH, Urteil XI R 45/20 vom 24.05.2023

Keine Pflicht zur Verfahrensaussetzung – Auswirkungen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Leitsatz

  1. Ist am finanzgerichtlichen Klageverfahren zwischen dem Zessionar und dem Anspruchsgegner der Zedent nicht beteiligt, liegt ‑ auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 406 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ‑ mangels Rechtskrafterstreckung keine Ermessensreduzierung auf null dahingehend vor, dass das Finanzgericht (FG) das Klageverfahren aussetzen müsste. Das Bestehen der rechtswegfremden Gegenforderung ist dann lediglich eine Vorfrage zur Aufrechnung und von der Entscheidungsbefugnis des FG gemäß § 17 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes umfasst.
  2. Umsatzsteuerrechtlicher Leistungsempfänger im Sinne des § 27 Abs. 19 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes ist bei bestehender Organschaft auch dann der Organträger, wenn zivilrechtlich die Organgesellschaft Vertragspartnerin des bauleistenden Unternehmers ist.

Quelle: Bundesfinanzhof