Gesetzgebung - 10. Januar 2024

„Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz“ vom Bundeskabinett beschlossen

Bundesregierung, Mitteilung vom 08.01.2024

Einsparungen im Bundeshaushalt nötig

Die Bundesregierung hat das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz auf den Weg gebracht. Es sieht ab 2024 unter anderem eine höhere Luftverkehrssteuer, Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld und den schrittweisen Abbau des begünstigten Agrardiesels vor.

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 sind Änderungen am Bundeshaushalt 2024 notwendig geworden. Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner haben Maßnahmen vereinbart, mit deren Hilfe die Finanzierungslücke für den Bundeshaushalt 2024 geschlossen werden kann. Auch wenn weniger Geld zur Verfügung steht, hält die Bundesregierung an ihren Zielen fest: Investitionen in die Zukunft unseres Landes, die soziale Sicherung und Steuerentlastungen bleiben erhalten.

Der Bundeshaushalt 2024: Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen zum Haushalt in unserem FAQ.

Nötig sind aber auch Einsparungen und zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt 2024. Im Fokus stehen dabei klimafreundliche Maßnahmen, wie die Anpassung der Luftverkehrssteuer und die schrittweise Abschaffung des subventionierten Agrardiesel. Maßnahmen, für die eine Gesetzesänderung erforderlich ist, sind im Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz zusammengefasst. Dieses Gesetz hat die Bundesregierung nun auf den Weg gebracht.

Es enthält folgende Regelungen:

  • Die derzeit geltenden Sätze der Luftverkehrsteuer werden zum 1. Mai 2024 erhöht.
  • Die Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen im Jahr 2023 werden breiter verwendet. Ein Teil fließt an den Bundeshaushalt.
  • Die Steuerbegünstigung beim Agrardiesel sinkt schrittweise ab 1. März 2024 und entfällt ab 2026 vollständig.
  • In der Grundsicherung werden Regelungen für diejenigen Arbeitsuchenden verschärft, die die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit willentlich verweigern.
  • Der Bürgergeldbonus wird abgeschafft, die finanziellen Anreize für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen durch das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie bleiben erhalten.

Weitere Maßnahmen, die keiner Gesetzesänderung bedürfen, wird die Bundesregierung direkt in die parlamentarischen Beratungen des Bundeshaushalts 2024 einbringen.

Entlastungen bleiben erhalten

Für die Bürgerinnen und Bürger sieht der Haushalt 2024 weiterhin deutliche Entlastungen vor – im Gesamtvolumen von 15 Milliarden Euro. Seit Jahresanfang gilt die zweite Stufe des Inflationsausgleichsgesetzes. Damit steigen die steuerlichen Freibeträge für Erwachsene und Kinder noch einmal und der Einkommensteuertarif wird an die Inflation angepasst. So bleibt auch 2024 wieder deutlich mehr Netto vom Brutto.

Wie geht es mit dem Bundeshaushalt 2024 weiter?

Nach den Planungen der Koalitionsfraktionen soll der Haushaltsausschuss des Bundestags Mitte Januar in einer Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024 beraten. In der zweiten Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar 2024 soll nach diesen Planungen der Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen.

Quelle: Bundesregierung