Gesetzgebung - 11. Oktober 2023

Virtuelle und hybride Versammlungen der Kammern

Deutscher Bundestag, Meldung vom 11.10.2023

Regionale Notar- und Rechtsanwaltskammern, die Bundesnotarkammer (BNotK), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Patentanwaltskammer (PAK) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sollen künftig Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abhalten können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8674) vor, der am Donnerstag, 12. Oktober 2023, ohne Aussprache überwiesen werden soll. In dem Entwurf ist zudem unter anderem eine Änderung der Wirtschaftsprüfungsordnung vorgesehen. Ziel dieser Änderung ist es demnach „einer drohenden Überlastung der Aufsichtsbehörden und des Berufsgerichts entgegenzuwirken. Das Berufsgericht soll in Anbetracht zu erwartender umfangreicher Gerichtsverfahren besser aufgestellt werden, indem effizientere berufsgerichtliche Verfahren ermöglicht werden.“

Quelle: Deutscher Bundestag – hib-Nr. 730/2023