Gesetzgebung - 9. Januar 2024

Modernisierung des Postrechts: Für eine gute Postversorgung – überall in Deutschland

Bundesregierung, Mitteilung vom 09.01.2024

Die sichere Postversorgung muss auch in Zeiten rückläufiger Briefmengen sichergestellt sein. Dafür hat die Bundesregierung nun das Postrecht modernisiert. Damit stärkt sie die Grundversorgung, verbessert die Arbeitsbedingungen und sorgt für mehr Nachhaltigkeit.

„Mit unseren Reformvorschlägen sichern wir eine flächendeckende und erschwingliche Versorgung der Menschen mit Briefen und Paketen – in der Stadt und auf dem Land“, betonte Bundesminister Robert Habeck nach dem Beschluss des Gesetzentwurfes zum Postrecht im Bundeskabinett. So fördere man fairen Wettbewerb und sorge für gute Arbeitsbedingungen – „in einem Sektor, in dem jeden Tag hunderttausende tüchtige Menschen arbeiten.“ Der Gesetzentwurf wird nun Bundestag und Bundesrat zugeleitet, die sich zum Jahresbeginn 2024 damit befassen.

Sichere und bezahlbare Grundversorgung

Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass die postalische Grundversorgung, also der sogenannte Universaldienst an sechs Tagen in der Woche, ausreichend und stabil finanziert werden kann. Gleichzeitig sollen die Briefpreise erschwinglich und deutlich unter dem europäischen Durchschnitt gehalten werden. Beides ist angesichts sinkender Briefmengen eine Herausforderung. Aus diesem Grund werden künftig die Brieflaufzeiten angemessen verlängert – und gleichzeitig die Zuverlässigkeit der Zustellung erhöht.

Aktuell müssen Briefe in der Grundversorgung mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent am folgenden Werktag beim Empfänger ankommen und zu 95 Prozent am zweiten Werktag. Künftig müssen Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Die 95prozentige Zustellung verschiebt sich also um einen Tag, dafür ist am vierten Tag die Zustellung quasi sicher.

Fairer Wettbewerb, bessere Arbeitsbedingungen

Zudem soll der Wettbewerb insbesondere im Onlinehandel bei kleinformatigen Warensendungen gestärkt werden. Dies hatte auch die Monopolkommission gefordert. Deshalb soll nun Wettbewerbern der Deutschen Post besserer Zugang zu diesem wachsenden Markt ermöglicht werden.

Dieser Wettbewerb muss aber fair sein. Gute Arbeitsbedingungen sind vor allem in der Paketbranche unverzichtbar. Daher soll zukünftig der Marktzugang daran gekoppelt werden, dass die Regelungen zu den Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, verliert den Zugang. Gegen Verstöße kann so wirksam vorgegangen werden, auch durch die Einrichtung einer Beschwerdestelle für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Bundesnetzagentur.

Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Transparenz

Außerdem rückt das neue Postgesetz die Nachhaltigkeit stärker in den Fokus. So sollen Nutzerinnen und Nutzern beispielsweise durch ein Umweltzeichen nachvollziehen können, wie hoch die Treibhausgasbelastung durch die jeweilige Paketbeförderung sind. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, sich für einen Anbieter zu entscheiden, der bei der Paketbeförderung vergleichsweise geringere Treibhausgase emittiert.

Quelle: Bundesregierung