Was ist Neu? - 26. April 2024

Gesetzliche Neuregelungen im Mai 2024

Bundesregierung, Mitteilung vom 26.04.2024

Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt. Der Deutsche Wetterdienst plant ein Naturgefahrenportal. Ausnahmeregelungen bei Brachflächen entlasten landwirtschaftliche Betriebe. Kosmetika werden sicherer.

Mindestlohn in der Altenpflege steigt

Die Mindestlöhne in der Altenpflege steigen ab 1. Mai: Eine Pflegefachkraft erhält dann mindestens 19,50 Euro pro Stunde brutto. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1. Juli 2025.

Deutscher Wetterdienst baut Naturgefahrenportal auf

Warnung vor Naturgefahren und Informationen über den Schutz davor: Der Deutsche Wetterdienst plant zum Sommer 2024 ein Portal zum Thema Naturgefahren. Die erforderliche Gesetzesgrundlage ist nun geschaffen.

Brachflächen in der Landwirtschaft

Landwirtinnen und Landwirte können 2024 den erforderlichen Mindestanteil von Brachflächen auch erfüllen, wenn Leguminosen (Hülsenfrüchte) oder sogenannte Zwischenfrüchte angebaut werden. Die Ausnahme von der EU-Regelung entlastet landwirtschaftliche Betriebe und schützt trotzdem Boden und Artenvielfalt.

Höchstmengen für gesundheitsschädigende Stoffe in Kosmetika

Kosmetika wie Gesichtscremes, Körperlotionen oder auch Zahnpasten können Stoffe enthalten, die das Drüsen- und Hormonsystem schädigen können. Die EU hat für diese Stoffe neue Höchstmengen festgelegt. Ziel ist, diese Stoffe langfristig durch sicherere Alternativen zu ersetzen. Hier ein Überblick.

Quelle: Bundesregierung