Was ist Neu? - 1. März 2024

Gesetzliche Neuregelungen im März 2024

Bundesregierung, Mitteilung vom 29.02.2024

Deutschland will Fachkräfte gewinnen, den Klimaschutz und die Sicherheit digitaler Dienste voranbringen. Darauf zielen Neuregelungen, die im März in Kraft treten. Ein Überblick.

Wer Berufserfahrung und einen Abschluss hat, soll leichter als Fachkraft nach Deutschland kommen können. Die irreguläre Migration hingegen wird begrenzt. Wer einen Neuwagen kauft, soll mehr darüber erfahren, wie energieeffizient sein Fahrzeug ist. Kühlschränke, Klimaanlagen und Wärmepumpen werden umweltfreundlicher – digitale Dienste sicherer. Dies ändert sich im März.

Qualifizierte Fachkräfte gewinnen

Mit der Fachkräftestrategie setzt die Bundesregierung stark auf inländische Potenziale. Zusätzlich braucht Deutschland aber auch qualifizierte Einwanderung. Nun werden weitere Hürden abgebaut. Wer zum Beispiel zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommen.

Irreguläre Migration begrenzen

Ein wesentlicher Schritt, um irreguläre Migration zu begrenzen, sind schnellere Rückführungen von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland. Das Gesetz zur Verbesserung der Rückführungen liefert ein Bündel an Maßnahmen, die effektivere Verfahren vorsehen und die Ausreisepflicht konsequenter durchsetzen. Dabei geht es auch darum, Straftäter und Gefährder schneller abzuschieben.

Sicherheit bei digitalen Diensten

Egal ob beim Online-Shopping oder bei der Suche nach den aktuellen Nachrichten: Digitale Dienste müssen vertrauenswürdig sein. Europaweit gibt es dafür einen einheitlichen Rechtsrahmen. Er nennt sich Digital Services Act kurz DSA. Der DSA verpflichtet Anbieter digitaler Dienste, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen müssen den DSA bereits seit dem 25. August 2023 einhalten. Das überwacht die EU-Kommission. Für alle anderen Betreiber gilt der DSA seit dem 17. Februar 2024.

Emissionen im Verkehr reduzieren

Die Höhe der CO2-Emissionen belastet nach wie vor die Umwelt stark. Damit mehr Bürgerinnen und Bürger sich beim Autokauf für ein energieeffizientes Auto entscheiden können, müssen sie bessere Informationen über die Energieeffizienz der Fahrzeugmodelle erhalten. Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) ist ein weiterer Schritt zu weniger Emissionen im Verkehr.

Neue Regeln für Kühlschränke, Klimaanlagen und Wärmepumpen

Ab dem 11. März 2024 werden besonders klimaschädliche teilfluorierte Kohlenwasserstoffe, sogenannte HFKW in der EU zunächst stark reduziert und bis 2050 vollständig eingestellt. Zudem greifen nun schrittweise verschärfte Regeln bei Kühlschränken, Klimaanlagen und Wärmepumpen, die mit den klimaschädlichen Gasen betrieben werden. HFKW werden vor allem als Kältemittel eingesetzt. Dabei handelt es sich um nicht natürlich vorkommende Gase, die eine starke Treibhausgaswirkung entfalten und damit erheblich zum Klimawandel beitragen.

Brustkrebs-Früherkennung für Frauen künftig bis zum Alter von 75 Jahren möglich

Frauen dürfen bis zur Vollendung ihres 76. Lebensjahres an der Brustkrebs-Früherkennung teilnehmen. Bislang war das aus gesundheitlichen Gründen nur für Frauen bis zum Alter von 69 Jahren erlaubt. Das Bundesamt für Strahlenschutz bewertete die strahlungsbedingten Risiken neu und infolge dessen kann dem Wunsch vieler Frauen entsprochen und die zulässige Altersgrenze erhöht werden.

Quelle: Bundesregierung