Gesetzgebung - 10. April 2024

Gesetzentwurf „Solarpaket I“: Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Bundesregierung, Mitteilung vom 09.04.2024

Die Bundesregierung hat mit dem Solarpaket I ein wichtiges Gesetzespaket auf den Weg gebracht. Sie will den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen entbürokratisieren und den Zubau von Photovoltaik weiter beschleunigen. So sollen sog. Balkonkraftwerke deutlich einfacher installiert und betrieben werden.

Zukünftig soll es für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen deutlich einfacher und unbürokratischer werden, Photovoltaik (PV) auf dem Dach oder in der Fläche zu installieren.

Um den Ausbau Photovoltaik in Deutschland noch mehr zu steigern, hat das Kabinett im August 2023 das „Solarpaket I“ beschlossen – den Gesetzentwurf zur Änderung des EEG und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften. Das Solarpaket I ist ein weiterer wichtiger Schritt für das Gelingen der Energiewende.

Die Bundesnetzagentur hat zum 1. April 2024 die Registrierung von Balkonkraftwerken vereinfacht. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im Marktstammdatenregister soll dann genügen.

Der Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau der Solarenergie wird noch im Bundestag beraten. Am 15.12.2023 hat dieser zunächst nur einen kleinen Teil des Gesetzentwurfs verabschiedet. Inhaltlich geht es dabei zum Beispiel um die Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen.

Denn Deutschland will als eine der ersten Industrienationen bis 2045 klimaneutral wirtschaften. Der Stromsektor muss dafür bereits bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgas-Emissionen auskommen. Um diese Ziele zu erreichen, tut die Bundesregierung alles dafür, den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen.

Unser Strombedarf wird in Zukunft immer mehr steigen, denn wir brauchen Strom aus Erneuerbaren unter anderem fürs Heizen und für unsere Elektrofahrzeuge. Einen wichtigen Anteil trägt die Solarenergie bei.

Mehr Photovoltaik auf Dächern und Freiflächen

Neue Photovoltaik-Anlagen werden kontinuierlich stark aufgebaut: Allein im ersten Halbjahr 2023 wurde mit insgesamt fast 6.000 Megawatt mehr Leistung zugebaut als in den bisherigen Rekordjahren 2010 bis 2012. Im gesamten Jahr 2023 wurden fast doppelt so viele neue Solaranlagen installiert wie im Vorjahr, so die vorläufigen Zahlen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik.

Um das Klimaschutzziel zu erreichen, müssen die Kapazitäten noch mehr gesteigert werden.

Höhere Ausbauziele gesetzt

Deshalb strebt die Bundesregierung mit dem Solarpaket zudem höhere Ausbauziele für PV an: 2023 sollen 9 Gigawatt (GW), 2024 13 GW und in 2025 18 GW Solarleistung dazukommen. Ab 2026 soll dann sogar mehr als dreimal so viel zugebaut werden, also 22 Gigawatt (GW). Bis 2030 sind 215 GW das Ziel. Der Zubau soll sich etwa zur Hälfte aus Freiflächen und zur anderen Hälfte aus Dachanlagen ergeben.

Mit dem neuen Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung den Erneuerbaren Energien gesetzlichen Vorrang gegeben. Mit dem Solarpaket I folgt nun ein weiterer wichtiger Schritt, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und die im EEG 2023 gesetzten Ziele zu erreichen: Nämlich bis 2030 insgesamt mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu decken.

Zukünftig einfacher: Photovoltaik auf dem Balkon

Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sog. Balkonkraftwerke, soll für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich sein. Dem Gesetzespaket vorausgegangen war ein intensiver Austausch mit der Branche im Rahmen eines sog. Praxischecks Photovoltaik, um Hemmnisse und Bürokratiehürden aufzuspüren und gezielt abzubauen.

Balkon-PV-Anlagen sollen künftig möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden:

  • Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber soll entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden.
  • Neue Balkon-PV sollen zudem nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.
  • Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.
  • Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das würde die Installation erheblich erleichtern. Hierzu muss jedoch noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.

Gemeinschaftlich Gebäude mit Solarstrom versorgen

In Mehrfamilienhäusern soll günstiger Solarstrom vom Dach direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Dafür ist das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ vorgesehen. Dann wird der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV ins allgemeine Stromnetz wegfallen.

Auch Regelungen zu Abrechnungen und zur rechtzeitigen Ankündigung bei Versorgungsunterbrechungen werden genau festgelegt. Mieterinnen und Mieter sollen künftig selbst einen günstigen Ergänzungstarif abschließen können für Strom, der nicht durch den günstigen PV abgedeckt wird.

Mit der Industrie wird die Bundesregierung erörtern, wie der Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ weiter gestärkt werden kann.

Verbesserungen beim Mieterstrom

Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen – bislang gerade in Wohnquartieren häufig ein Problem.

Gewerbe: Unbürokratisch mehr große PV-Anlagen

Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt zur Direktvermarktung verpflichtet. Das soll sich ändern: Die Anlagenbetreiber sollen ihre Überschussmengen künftig ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben. Davon profitieren vor allem Anlagenbetreiber mit einem hohen Eigenverbrauch. Die neue unbürokratische Regelung soll sie motivieren, mehr PV auf großen Dächern zu installieren.

Zudem soll zukünftig ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt (kW) oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein. Unterhalb dieser Schwellen genügt ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate.

Ausbau von nachhaltigen Freiflächenanlagen stärken

Das Solar-Paket regelt zudem den nachhaltigeren Ausbau von Solarparks, ohne mehr freie Flächen zu verbrauchen. Daher soll die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV—Photovoltaik-Modulen besonders gefördert werden, die sog. Agri-PV. Die Flächen werden dadurch mehrfach genutzt und gleichzeitig werden die landwirtschaftlichen Interessen gewahrt. Strenge Schutzgebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz bleiben selbstverständlich ausgenommen.

Um mehr versiegelte Flächen zu nutzen, soll PV etwa auf Parkplätzen gefördert werden. Für diese und Agri-PV soll es künftig Ausschreibungssegmente mit einem eigenen Höchstwert geben.

Mit dem „Solarpaket I“ wird die Photovoltaik-Strategie in einem ersten Schritt umgesetzt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Strategie unter Einbindung der betroffenen Branchen, der Bundesländer und der Bundestagsfraktionen erarbeitet und im Mai 2023 vorgestellt.

Quelle: Bundesregierung