Gebäudeenergiegesetz - 23. Januar 2024

Gesetz für Erneuerbares Heizen: Für mehr klimafreundliche Heizungen

Bundesregierung, Mitteilung vom 22.01.2024

Seit dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Der Heizungstausch wird umfassend staatlich gefördert.

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die Kommunale Wärmeplanung.

Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudeenergiegesetz im September beschlossen. Es wurde am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1. Januar 2024 in Kraft.

Mit beiden Gesetzen will die Bundesregierung die Wärmewende in Deutschland schneller voranbringen. Denn noch immer werden hierzulande rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben.

Ziel ist es, im Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dafür muss Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig tun. Denn diese neue Heizung wird in der Regel 20 bis 30 Jahre genutzt. (…)

Quelle: Bundesregierung