Gesetzgebung - 15. Dezember 2023

Dokumentation im Strafprozess: BRAK wendet sich gegen angekündigte Länder-Blockade im Bundesrat

BRAK, Mitteilung vom 14.12.2023

Dem umstrittenen Hautpverhandlungsdokumentationsgesetz droht eine Blockade durch die Länder im Bundesrat. Die BRAK bittet die Landesjustizministerinnen und -minister um Unterstützung, damit Strafverhandlungen künftig wenigstens durch Tonaufzeichnungen dokumentiert werden können.

Vor allem aus der Strafrechtswissenschaft und der Anwaltschaft wird seit Langem die Einführung einer audiovisuellen Dokumentation strafgerichtlicher Hauptverhandlungen gefordert. Dies war auch in dem ursprünglich vom Bundesjustizministerium erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz – DokHVG) vorgesehen. Nach massiven Protesten aus der Justiz legte die Bundesregierung einen Kompromissvorschlag vor, der eine reine Audiodokumentation vorsieht und es den Ländern freistellt, Verhandlungen darüber hinaus auch auf Video zu dokumentieren.

Die BRAK hatte diesen Kompromissentwurf im Grundsatz befürwortet. Zwar sei eine reine Audiodokumentation nicht das Beste, was nach dem Stand der Technik möglich wäre. Allerdings sei das derzeitige Protokollsystem nicht mehr zeitgemäß und dringend reformbedürftig. Eine Dokumentation der Hauptverhandlung schafft aus Sicht der BRAK Rechtssicherheit, entlastet die Mitglieder des Gerichts vom Mitnotieren und vermeidet Auseinandersetzungen über den Inhalt mündlicher Äußerungen insbesondere von Zeugen und Sachverständigen; sie trägt so dazu bei, Fehlurteile zu vermeiden.

Der Bundestag beschloss den Regierungsentwurf des Hauptverhandlungsdokumentationsgesetzes in seiner Sitzung am 17.11.2023 in zweiter und dritter Lesung. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats, die Länder können jedoch Einspruch einlegen. Dies wurde aus Länder-Kreisen für die Sitzung des Bundesrats am 15.12.2023 in Aussicht gestellt. Im Vorfeld der Bundesratssitzung hat die BRAK sich an die Justizministerinnen und -minister der Länder gewandt und eindringlich um Unterstützung gebeten. Denn aus ihrer Sicht kann es im Jahr 2023 keine rechtsstaatlich akzeptable Lösung mehr sein, strafgerichtliche Hauptverhandlungen nicht einmal in der niedrigschwelligsten Variante einer reinen Tonaufzeichnung zu dokumentieren.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 25/2023