EU-Recht - 13. November 2023

Delegierte Änderungsrichtlinie zur EU-Bilanzrichtlinie

BRAK, Mitteilung vom 10.11.2023

Die Europäische Kommission hat am 17. Oktober 2023 ihre delegierte Änderungsrichtlinie zur Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen veröffentlicht.

Wesentlicher Gegenstand der Änderungsvorschläge zur sog. EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU sind die Anpassungen der bisherigen monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Größenklasse eines Unternehmens: die Bilanzsumme sowie der Umsatzerlös. Diese sollen den inflatorischen Entwicklungen entsprechend angepasst und damit um 25 % angehoben werden. Selbiges solle für die Werte für die Befreiung von der Konzernrechnungspflicht gelten.

Infolge der Anhebung der Schwellenwerte verringert sich die Anzahl der unter die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fallenden Unternehmen. Letztgenannte ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und ist im Hinblick auf die gegenständliche Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung an die bilanzrechtlichen Größenkriterien geknüpft.

Damit die angepassten Schwellenwerte den Unternehmen alsbald zugutekommen, soll den erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften eine Geltung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, zugrunde gelegt werden. Es steht den Mitgliedstaaten jedoch frei, die Vorschriften bereits auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 begonnen haben, rückwirkend zu erstrecken.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Brüssel – Ausgabe 20/2023