Sozialrecht - 14. Oktober 2022

Bürgergeld im Bundestag beraten

BMAS, Pressemitteilung vom 13.10.2022

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 13. Oktober 2022 erstmals zum Gesetzesvorhaben zur Einführung eines Bürgergeldes beraten.

Mit der Einführung des Bürgergeldes sollen Menschen, die in existenzielle Not geraten sind, verlässlich abgesichert werden. Wie schnell das geht, haben die letzten zwei Jahre der Coronapandemie gezeigt. Soloselbstständige, die unerwartet auf Grundsicherung angewiesen waren, mussten darauf zurückgreifen. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die geringe Löhne hatten und die in Kurzarbeit gekommen sind, brauchten ergänzende Grundsicherung. Eine verlässliche Absicherung, so unbürokratisch wie möglich, ist das Ziel dieser Reform.

Darüber hinaus soll einerseits dafür gesorgt werden, dass Menschen, die in existenzielle Not geraten sind, sich nicht Sorgen machen müssen, dass sie auch noch ihre Wohnung verlieren und andererseits – das ist eine Frage des Respekts vor Lebensleitung -, dass kleines Erspartes nicht angetastet werden muss und Menschen dauerhaft aus der Not wieder herauskommen.

Die Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar wird eine der größeren Sozialreformen seit 20 Jahren sein.

Quelle: BMAS