BRAK, Mitteilung vom 14.12.2023
Mit dem Justizstandort-Stärkungsgesetz will die Bundesregierung englischsprachige Commercial Courts für hochpreisige Wirtschaftsstreitigkeiten einführen. Die BRAK begrüßt das Vorhaben.
Mit der Einführung von sog. Commercial Courts will die Bundesregierung den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland stärken. Diese speziellen Spruchkörper sollen an Oberlandesgerichten bzw. Obersten Landesgerichten eingerichtet werden können. Sie sollen über Wirtschaftsstreitigkeiten mit Streitwerten von mehr als 1 Mio. Euro in englischer Sprache und mit angepassten Verfahrensregeln entscheiden können.
Zu dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit hat die BRAK sich mit einer Stellungnahme geäußert. Dieser entspricht in großen Teilen dem Referentenentwurf, zu dem die BRAK ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben hatte. Die BRAK sieht tatsächlichen Bedarf für die Einführung von Commercial Courts. Sie begrüßt daher das Vorhaben, das sie inhaltlich im Zusammenhang mit den Bestrebungen der Justizorganisationen sieht, die Anwendung des deutschen Rechts auch im Ausland zu fördern, unter anderem im Rahmen des „Bündnisses für das deutsche Recht“ und der Kampagne „Law – Made in Germany“, an denen die BRAK beteiligt ist.
Bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte die BRAK differenzierte Anmerkungen zu den einzelnen Regelungsvorschlägen gemacht. Sie befürwortet insbesondere, dass ein für die Parteien während der Verhandlung mitlesbares Wortprotokoll eingeführt werden soll und dass Unterlagen auch in englischer Sprache eingereicht werden können sollen. Soweit der Regierungsentwurf Änderungen enthält, begrüßt die BRAK diese.
Am 13.12.2023 fand zum Justizstandort-Stärkungsgesetz eine Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags statt, bei der BRAK-Vizepräsidentin Sabine Fuhrmann als Sachverständige auftrat. Den weiteren Gang des Gesetzgebungsverfahrens wird die BRAK ebenfalls begleiten.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 25/2023