BMWK, Pressemitteilung vom 13.09.2023
Massentaugliches Zertifizierungsverfahren durch Vereinfachung und Digitalisierung
Das Bundeskabinett hat am 13.09.2023 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) beschlossen. Ziel ist, den Netzanschluss von Erneuerbaren Anlagen zu beschleunigen und Hürden abzubauen. Konkret soll der Anschluss an den jeweiligen Netzverknüpfungspunkten der Verteilnetzbetreiber so schnell wie möglich vorgenommen werden, in dem Zertifizierungsverfahren massentauglicher organisiert werden und eine stärkere Digitalisierung erfolgt. Dies gilt insbesondere für Erneuerbare- Anlagen im Segment bis 500 Kilowatt, wo der größte Zubau zu erwarten ist. Diese Anlagen stehen deshalb im Fokus der Neuregelungen. Von den Änderungen werden speziell Photovoltaik-Dachanlagen sowohl auf gewerblichen als auch auf privat genutzten Immobilien profitieren.
Die Verordnung ist Teil eines umfangreichen Gesamtpakets zur Weiterentwicklung und Modernisierung des Nachweisverfahrens (Zertifizierungsverfahrens) für die technischen Mindestanforderungen von Stromerzeugungs- und Speicheranlagen. Es wurde gemeinsam vom BMWK und der Bundesnetzagentur unter enger Beteiligung der Branche erarbeitet, um eine praxistaugliche Lösung zu sichern. Das Regelungspaket besteht aus der Novellierung der NELEV, der Schaffung einer die NELEV ergänzenden neuen Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) sowie Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Rahmen der EnWG-Novelle 2023 und des Solarpakets.
Mit dem Regelungspaket soll das bisherige Zertifizierungsverfahren der technischen Anforderungen von Stromerzeugungsanlagen und -speichern massentauglich und im Sinne der Beschleunigung von Netzanschlüssen weiter entwickelt werden. Hierfür sind deutliche Vereinfachungen vorgesehen. Gleichzeitig wird durch die Berücksichtigung von Systemsicherheitsaspekten das hohe bisherige Sicherheitsniveau der elektrischen Energieversorgung auch zukünftig gewährleistet bleiben. Durch die Einführung eines über das Internet zugänglichen, verpflichtenden Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate werden zudem Grundlagen für digitale Prozesse im Netzanschlussverfahren geschaffen.
Darüber hinaus hat das Bundeskabinett am 13.09.2023 weitere Beschlüsse im Bereich des Energierechts und Energiewirtschaftsrechts getroffen.
So wurde der Gesetzentwurf zur Verlängerung des sog. Gasspeichergesetzes (§§ 35a ff. EnWG) im Gesetz beschlossen. Diese Regelungen sollen um zwei Jahre bis 31. März 2027 verlängert werden. Damit sollen die wichtigen Füllstandsvorgaben für Gasspeicher fortgelten (1. September: 75 Prozent; 1. Oktober: 85 Prozent; 1. November: 95 Prozent; 1. Februar: 40 Prozent). Derzeit liegt der Füllstand der deutschen Speicher im Schnitt bei rund 94 Prozent. Das Zwischenziel für September von 75 Prozent wurde also bereits deutlich übertroffen.
Daneben wurde auch eine Verlängerung der Möglichkeit der temporären Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes (§ 49b EnWG) vom Bundeskabinett verabschiedet. Neben dem beschleunigten Stromnetzausbau kommt kurzfristig auch der Optimierung der bestehenden Stromnetze eine wichtige Bedeutung zu. Seit Beginn der Legislaturperiode wurde bereits erreicht, dass innovative Leiterseile deutlich schneller und unbürokratischer in bestehenden Trassen aufgelegt werden können. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen hat das Kabinett nun die Möglichkeit geschaffen, dass die bisher nur für den Zeitraum bis Ende März 2024 vorgesehene temporäre Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes um drei Jahre bis Ende März 2027 verlängert wird. Damit reagiert die Bundesregierung auf die seit dem 1. Januar 2023 gewonnenen positiven praktischen Erfahrungen mit der temporären Höherauslastung.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz