Bundesrat, Mitteilung vom 16.06.2023
Bayern möchte über eine Bundesratsinitiative erreichen, dass die Zahl der Leiharbeitsverträge in der Pflege begrenzt wird. Am 16. Juni 2023 stellte das Land dazu einen Entschließungsantrag im Plenum vor. Er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.
Gleichbehandlung der Beschäftigungsgruppen
Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Rückführung oder Begrenzung von Leiharbeit in der Pflege auszuschöpfen, um einem drohenden Ungleichgewicht zwischen Leiharbeitsunternehmen und Leistungserbringern im Markt entgegenzuwirken. Hintergrund: Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen Leiharbeitnehmern in der Pflege mehr Zugeständnisse – insbesondere bei Bezahlung und Arbeits- bzw. Einsatzzeiten in Nacht- oder Wochenendschichten – als Einrichtungen ihrer Stammbelegschaft, heißt es im Entschließungsantrag. Bayern fordert, die Gleichbehandlung der beiden Beschäftigtengruppen in der Praxis stärker als bisher zu gewährleisten und Verstöße zu sanktionieren. Zu prüfen sei zum Beispiel, ob möglicherweise ein Vergütungsdeckel überzogene Löhne der Leiharbeitsunternehmen verhindern könne.
Mehrere Maßnahmen vorgeschlagen
Bayern schlägt mehrere Maßnahmen vor. So sollten Pflegeeinrichtungen verpflichtet und gleichzeitig wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, für ihre Pflegekräfte belastbare Konzepte für einen Ausfall von Pflegekräften aufzustellen – zum Beispiel Springerkonzepte. Entstehende Mehrkosten für Springerkonzepte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen dürften aber nicht von den Pflegebedürftigen getragen werden, betont Bayern.
Einrichtungsübergreifende Konzepte
Insbesondere kleinen Pflegeeinrichtungen soll ermöglicht werden, bei Bedarf einrichtungs- und trägerübergreifende Springerkonzepte umzusetzen, ohne dass insbesondere das Sozialversicherungs- oder Arbeitnehmerüberlassungsrecht hier sinnvolle Lösungen vor Ort verhindert.
Vergütung bei Springerpools
Zudem fordert Bayern eine Regelung für Krankenhäuser, mit der die Vergütungen von Pflegekräften in Springerpools gesichert refinanziert werden, wenn diese über tarifvertraglich vereinbarte Vergütungen hinausgehen.
Beratung in den Fachausschüssen
In der nächsten Woche beginnen die Beratungen im federführenden Gesundheitsausschuss und dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik. Sobald diese abgeschlossen sind, kommt die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung – dann zur Abstimmung, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.
Quelle: Bundesrat