Gerichtsverfassungsgesetz - 6. März 2024

Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts im Zivilverfahren

BMJ, Pressemitteilung vom 06.03.2024

Streitwertgrenze in Zivilverfahren vor den Amtsgerichten steigt künftig auf 8.000 Euro

Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte veröffentlicht.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:

„Die Zahl der Zivilverfahren bei den Amtsgerichten ist in den letzten Jahrzehnten immer weiter zurückgegangen. Ein Grund dafür ist, dass gut 30 Jahre keine Anpassung mehr der Zuständigkeitsstreitwerte vorgenommen worden ist. Insbesondere für kleinere Amtsgerichtsstandorte folgt daraus die Gefahr, dass sie ganz geschlossen werden müssen. Dabei leisten insbesondere Amtsgerichte als Eingangsinstanz einen wichtigen Beitrag zur Bürgernähe der Justiz. Denn durch ihre Verteilung in der Fläche wird den Bürgerinnen und Bürgern ein ortsnaher Rechtsschutz und ein leichter Zugang zur Justiz gewährleistet. Durch die Anhebung der Streitwertgrenze sowie die streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an die Amts- oder Landgerichte erreichen wir eine bessere und sinnvollere Verteilung der Verfahren. Hiervon profitiert nicht nur die Justiz, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger.“

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Amtsgerichte zu stärken und die Spezialisierung in der Justiz zur Förderung effizienter Verfahrensführungen auszubauen.

Es sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:

  • Der Zuständigkeitsstreitwert für die Amtsgerichte wird von bisher 5.000 Euro auf 8.000 Euro angehoben. Die letzte Anhebung der Streitwertgrenze liegt über 30 Jahre zurück. Die nunmehrige Anhebung soll unter Berücksichtigung der seitdem eingetretenen Geldwertentwicklung erfolgen. Durch diese Anhebung wird sich die Anzahl der erstinstanzlich vor dem Amtsgericht zu verhandelnden zivilrechtlichen Verfahren wieder erhöhen.
  • Daneben sollen zur Förderung der Spezialisierung der Justiz weitere streitwertunabhängige Zuständigkeiten der Amts- und Landgerichte geschaffen werden. Zivilrechtliche Streitigkeiten werden in einigen Rechtsgebieten zunehmend komplexer, bei anderen Rechtsgebieten spielt hingegen die Ortsnähe eine besondere Rolle. Durch die im Gesetzentwurf vorgesehene, streitwertunabhängige Zuweisung von bestimmten Sachgebieten an das Amts- oder das Landgericht wird diesem Umstand Rechnung getragen, sodass Verfahren effizient im Sinne der Bürgerinnen und Bürger bearbeitet werden können.
    • So sollen Streitigkeiten aus dem Bereich des Nachbarrechts den Amtsgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden. Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten spielt die Ortsnähe oft eine besondere Rolle.
    • Streitigkeiten aus dem Bereich der Vergabesachen, der Heilbehandlungen sowie der Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen hingegen den Landgerichten streitwertunabhängig zugewiesen werden, um so eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen.

Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 17. April 2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht werden.

Quelle: Bundesministerium der Justiz