Gesetzgebung - 26. April 2024

Neuregelung der Förderung besonderer Photovoltaik­anlagen vom Bundestag beschlossen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.04.2024

Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (20/8657) angenommen. Mit 384 Ja-Stimmen bei 79 Nein-Stimmen und 200 Enthaltungen nahm das Parlament diesen zweiten Teil des sog. Solarpakets I an. Dazu hatten der Ausschuss für Klimaschutz und Energie eine Beschlussempfehlung (20/11180) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (20/11181) vorgelegt. Keine Mehrheit fand hingegen ein Entschließungsantrag, den die Gruppe Die Linke zu dem Regierungsentwurf eingebracht hatte (20/11182).

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Um die Ziele für den Ausbau der Photovoltaik zu verwirklichen, sind laut Bundesregierung weiterhin erhebliche Anstrengungen in allen Rechts- und Wirtschaftsbereichen erforderlich. Mit Anpassungen insbesondere im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen Weichen gestellt werden, um die mit dem EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele „in systemverträglicher Form“ zu erreichen.

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv