Zwar sank 2018 die Häufigkeit der Abmahnungen, dafür stiegen jedoch die Kosten pro Fall erheblich an. Das stellt der Händlerbund in seiner Abmahnstudie fest. Bevorzugt wird das Problem nicht vor Gericht verhandelt.
Der Händlerbund hat für seine jährliche Studie mehr als 700 Online-Händler befragt. Diese gaben Auskunft darüber, wie hoch der Aufwand und die Kosten für rechtliche Streitigkeiten im vergangenen Jahr waren. Rund 22 Prozent der Befragten erhielten 2018 eine Abmahnung. Damit sank die Anzahl der betroffenen Händler erstmals seit Beginn der Erhebung im Jahr 2015. Wobei von den Abgemahnten 26 Prozent zwei Abmahnungen bekamen, fünf Prozent drei und vier Prozent sogar mehr als drei.
47 Prozent der Studienteilnehmer empfinden trotz des tatsächlichen Rückgangs das Abmahnrisiko als steigend. Der häufigste Grund für eine Rüge war 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die von der Mehrheit (57 %) als gefährlichstes Abmahnthema eingestuft wurde. Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Markenrecht haben sich seit 2015 auf rund 20 Prozent verdreifacht. Ähnlich wie in den Vorjahren verspürt die Mehrzahl der Händler (79 %) einen wachsenden Konkurrenzkampf und Wettbewerbsdruck innerhalb der E-Commerce-Branche.
Eher nicht vor Gericht
Es gibt unterschiedliche Wege, auf eine Abmahnung zu reagieren. Ein Gerichtsverfahren stellt die zeit- und kostenintensivste Lösung von allen dar. Dabei dienten Abmahnungen ursprünglich dazu, Gerichtsverfahren zu vermeiden und Verstöße schnell und einfach zu beseitigen. 19 Prozent der Befragten schlugen den Weg vor Gericht ein, 36 Prozent einigten sich außergerichtlich, und 33 Prozent bezahlten die geforderte Gebühr. Am häufigsten (48 %) folgt auf eine Abmahnung eine Unterlassungserklärung. Der Händlerbund warnt allerdings davor, diese vorschnell zu unterzeichnen. Denn bei Nichteinhaltung drohen noch höhere Strafen. Händler sollten sich von einem Juristen beraten lassen.
Mit solch einer Abkanzlung sind Kosten verbunden. Die Mehrzahl der befragten Händler (62 %) musste pro Abmahnung durchschnittlich mehr als 500 Euro zahlen. Für 39 Prozent entstanden pro Abmahnung durchschnittlich Kosten im vierstelligen Bereich. Im Vorjahr war dies lediglich bei 28 Prozent der E-Commerce-Händler der Fall.
Autor: Sarah Gandorfer
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