Die EU will den Verbraucherschutz weiter verbessern. Online-Händler und andere Unternehmen in der Lieferkette sollen künftig mehr Verantwortung für die von ihnen verkauften Produkte tragen.

Ziel des von Unterhändlern und den EU-Staaten ausgehandelten Kompromisses sind strengere Verbraucherschutzregeln. Unter anderem können beispielsweise gefährliche Produkte somit zügig vom Markt zurückgerufen werden. In die Pflicht genommen werden hierzu Online-Händler und andere Unternehmen in der Lieferkette. 

Das geht aus einem Bericht der Telecom Handel hervor, der hierzu auch konkrete Beispiele nennt. So geht es um Waren, die online – etwa bei Amazon – gekauft und aus einem Nicht-EU-Land angeliefert werden. Das Problem hierbei ist oftmals, dass dabei Produkte im hiesigen Binnenmarkt landen, die nicht den EU- Sicherheitsstandards entsprechen.  

Deshalb muss in Zukunft eine speziell dafür verantwortliche Person überprüfen, ob Herstellerinfos zu EU-Sicherheitsstandards korrekt angegeben sind und diese auch erfüllt werden. Dieser Verantwortliche haftet bei Verstößen für Schäden durch mangelhafte Produkte. Zudem ist für Käufer:innen ein verlängerter Garantiezeitraum vorgesehen, in dem sie Anspruch darauf haben, sich gefährliche Produkte ersetzen, reparieren oder den Kaufpreis erstatten zu lassen. 

Noch ist diese Vorschrift nicht in Kraft. SieEr muss formell von den EU-Staaten und dem Europaparlament angenommen werden. Geschieht dies, gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten für die Umsetzung im Handel. Mithilfe der neuen Vorschriften dürften Verbraucher:innen in der EU nach Darstellung des Europaparlaments im ersten Jahr rund eine Milliarde Euro und in den nächsten zehn Jahren etwa 5,5 Milliarden Euro einsparen.  

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