Seit dem 1. Dezember gilt in Deutschland das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz. Welche Veränderungen und Verbesserungen es für Verbraucher bringt.

Seit dem 1. Dezember ist es so weit: Das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, kurz TTDSG, ist nun offiziell in Kraft getreten. Damit sollen Datenschutz- und Verbraucherrechte im Internet verbessert und das Cookie-Management vereinfacht werden. Unternehmen liegen ab sofort neue Bestimmungen zum Umgang mit den Daten der Internet-Nutzer vor, wie die Tagesschau berichtet. Unter Cookies versteht man kleine Dateien, die jeden Klick im Internet tracken und den Anbietern von Webseiten hilfreiche Informationen zur Internet-Nutzung verraten. Diese Cookies werden zwar so schnell nicht verschwinden, jedoch deutlich transparenter gemacht. 

Weitere Gesetzesänderungen durch das TTDSG 

Auch andere Gesetzesänderungen greifen nun: so werden beispielsweise Handy- oder Internetverträge nach 24 Monaten nicht mehr automatisch verlängert, sondern können mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Außerdem soll eine App entwickelt werden, mit der die Leistung im Internet gemessen werden kann, falls das Internet langsamer ist als versprochen. Für die Nutzung von Servicenummern oder Nummern für Gewinnspiele darf in der Preisgebung nicht mehr zwischen Anrufen aus dem Festnetz oder von Mobiltelefonen unterschieden werden. 

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