Nicht nur während Corona soll die Krankschreibung per Video möglich sein. Gesundheitsminister Jens Spahn plant in einem aktuellen Gesetzesentwurf, die Regelungen sogar auszuweiten.

Während der ersten Corona-Hochzeit Anfang März dieses Jahres gab es eine echte Innovation im Gesundheitswesen: die Krankschreibung per Video-Sprechstunde. Weil das Infektionsrisiko hoch war, gestattete die Bundesregierung erstmalig, dass Arbeitnehmer sich mittels Konferenzschaltung von einem Arzt krankschreiben lassen konnten. Geplant war diese Möglichkeit nur kurzfristig anzubieten. Das Gesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) will jetzt aber Arbeitnehmern per Gesetzesentwurf dauerhaft ermöglichen, sich per Videoanruf krankschreiben zu lassen – abhängig von der Schwere der Krankheit.  

Dadurch sollen „bei einfach gelagerten Erkrankungsfällen“ mögliche Ansteckungen im Wartezimmer des Arztes vermieden werden, wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) berichtet. Der Entwurf heißt „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“. Demnach ist darin vorgesehen, dass die entsprechende Richtlinie durch höchste Entscheidungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung, den Gemeinsamen Bundesauschuss, geändert werden soll. 

Während Corona schon möglich 

Bereits im Sommer war es für Arbeitnehmer möglich, sich bis zu maximal sieben Tage per Videosprechstunde oder per Telefonanruf krankschreiben zu lassen. Für eine Verlängerung der Beurlaubung war dann eine persönliche Untersuchung nötig. Im neuen Gesetzesentwurf soll sich auch das ändern. Damit wäre eine Verlängerung um bis zu weitere sieben Tage ohne Arztbesuch möglich. Bislang galt die Bestimmung nur bis zum Jahresende. 

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