Künftig sollen Nachrichten des rechtspopulistischen Portals „Breitbart News“ im neuen Newsfeed der Plattform integriert werden. Es stellt sich die Frage, ob dies durch das Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität juristische Folgen für Facebook haben wird.

Die Online-Plattform Facebook sorgt aktuell wieder für Schlagzeilen. Der US-Konzern will im neuen Newsfeed seiner Plattform ein rechtspopulistisches Portal mit aufnehmen. Mehreren Berichten zufolge soll „Breitbart News“ Teil von Facebook News werden. In einem Onlinebericht der Tageschau heißt es zum Thema „Breitbart“: „Das Nachrichtenportal, das der ehemalige Chefredakteur und Trump-Berater Steve Bannon einst als ?die Plattform der Alt-Right? bezeichnete, der hauptsächlich online agierenden, rechtsradikalen Sammelbewegung in den USA. Breitbart führte lange Zeit Rubriken wie ?Black Crime?, wo es ausschließlich um Verbrechen ging, die von Schwarzen oder Latinos begangen wurden“.

Da stellt sich die Frage: Wie passt das zusammen, dass Facebook einerseits rechtspopulistische Benutzerkonten gesperrt hat und andererseits eine rechtspopulistische Plattform intergrieren will? Noch im Mai diesen Jahres hatte Facebook laut einem Bericht der dpa mehrere Konten von „umstrittenen Figuren der politischen Rechten in den USA“ gesperrt. Unter anderem ist davon auch das Konto von Yiannopoulos, ein rechter Blogger, der in der Vergangenheit für „Breitbart News“ geschrieben hat, betroffen.

Nach den Angaben des amerikanischen Mediennetzwerks The Verge soll Facebook-Chef Mark Zuckerberg in einer Frage-und-Antwort-Sitzung der Kolumnistin der Washington Post, Margaret Sullivan, mitgeteilt haben, dass Facebook „objektive Qualitätsstandards“ habe. „Der größte Teil unserer Tätigkeit besteht darin, den Menschen eine breite Stimme zu geben und sicherzustellen, dass jeder seine Meinung teilen kann“, so Zuckerberg. Der Chef von Instagram und ehemalige Facebook-Entwickler, Adam Mosseri, soll in einem Tweet geäußert haben, er wolle nicht, dass Breitbart Teil von Facebook News sei. Jedoch habe er die Entscheidung des Unternehmens, dieses Portal aufzunehmen, verteidigt, heißt es in einem Bericht des CNBC. „Ich frage Sie, ob Sie wirklich möchten, dass eine Plattform unserer Größenordnung Entscheidungen zum Ausschluss von Nachrichtenorganisationen auf der Grundlage ihrer Ideologie trifft?“, schrieb Mosseri in seinem Tweet.

Auch beim Thema Werbungsinhalte hagelte es Kritik. Laut dpa hat Twitter-Chef Jack Dorsey die Facebook-Position, auch weiterhin politische Botschaften als Werbung zu verbreiten, kritisiert. Das Argument von Facebook, es gehe bei politischer Werbung um die Rede- und Meinungsfreiheit, lässt Dorsey nicht gelten. „Hier geht es nicht um freie Meinungsäußerung. Hier geht es darum, für Reichweite zu bezahlen“, so Dorsey.

Deutschland will gegen Hetze im Netz vorgehen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat laut einem Onlinebericht vom 23. Oktober 2019 der „ZDF heute“-Redaktion eine schärfere Regulierung für Konzerne wie Facebook gefordert. Lambrecht weist darauf hin, dass Algorithmen oft nicht vorurteilsfrei seien. Die Bundesjustizministerin hat sich dafür ausgesprochen, dass Facebook seinen Nutzern „einen Zugriff auf eine tendenzfreie, ausgewogene und die plurale Meinungsvielfalt abbildende Zusammenstellung von Beiträgen und Informationen verschaffen“ soll. Außerdem sollten Netzwerke wie Facebook stärker durch Behörden beaufsichtigt werden. Zusätzlich hat die Bundesjustizministerin im Hinblick auf rechte Gewalt auf Online-Plattformen ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgelegt, das am 30. Oktober vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

„Wozu die Enthemmung und Entfesselung des Hasses im Netz führen kann, hat das schreckliche Attentat auf die jüdische Gemeinde in Halle erneut gezeigt. Rechtsextremismus und Antisemitismus treten wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats entgegen. Wir erhöhen den Verfolgungsdruck weiter: Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter und effektiver verfolgt. Die Meldepflicht der Plattformen, die wir im Netzwerkdurchsetzungsgesetz schaffen, leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag“, betont Lambrecht.

Schutz von Kommunalpolitikern

Im Zuge des Maßnahmenpakets soll unter anderem auch der Schutz von Kommunalpolitikern verbessert werden. Die Bundesregierung gibt an, dass Politikerinnen und Politiker strafrechtlich besonders geschützt seien. „Dieser Schutz soll auch auf ehrenamtlich tätige Politikerinnen und Politiker auf kommunaler Ebene erweitert werden. Dazu soll der im Strafgesetzbuch enthaltene Tatbestand der üblen Nachrede gegen Personen des politischen Lebens angepasst werden. Unter übler Nachrede wird grundsätzlich das Verbreiten einer unwahren Aussage verstanden, die dazu geeignet ist, eine andere Person herabzuwürdigen. Eine bloße Meinungsäußerung fällt nicht hierunter. Vielmehr geht es – vereinfacht gesagt – um die Verknüpfung von falschen Tatsachenbehauptungen und Beleidigung“, heißt es vonseiten der Bundesregierung.

Zusätzlich sind zwei weitere Punkte des Maßnahmenpakets auf der Internetseite der Bundesregierung angegeben, die entscheidend für Online-Plattformen sind. Zum einen die Meldepflicht bei Hasskriminalität im Netz: Betreiber von Online-Plattformen müssen strafrechtlich relevante Beiträge wie Morddrohungen oder volksverhetzende Inhalte künftig zentral melden. Dazu soll eine spezielle Stelle im Bundeskriminalamt eingerichtet werden. Dabei sollen die Provider dazu verpflichtet werden, auch die IP-Adressen der Absender solcher Postings zu übermitteln. Festgeschrieben wird die Meldepflicht im Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Der zweite Punkt: Hetze und Beleidigung ist strafbar – auch im Internet: Bereits jetzt ist die Anstiftung zu konkreten Straftaten und die sogenannte Volksverhetzung strafbar. Das Maßnahmenpaket sieht nunmehr im Hinblick auf die besonderen Erscheinungsformen im Internet eine Erweiterung der unter Strafe gestellten Handlungen vor. Die Strafverfolgungsbehörden sollen so eine bessere Handhabe gegen das Phänomen der Hasskriminalität im Internet haben. Konkret geplant ist in diesem Zusammenhang beispielsweise eine Anpassung des Tatbestands der Beleidigung.

Autor: Julia Mutzbauer

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