HR-Tech, ein Ethikbeirat mit Vertretern aus Wissenschaft, Gewerkschaften, Start-ups und Unternehmen, hat praxisorientierte Richtlinien für den verantwortungsvollen Einsatz von KI (Künstliche Intelligenz) im Personalmanagement entwickelt.

Parallel zur Vorstellung startet eine Konsultationsphase, in deren Rahmen sich Interessierte durch Kommentare und Anregungen an der Weiterentwicklung der Richtlinien beteiligen können. Nach Abschluss dieser Phase werden die gegebenenfalls überarbeiteten Richtlinien verabschiedet und kommuniziert. Allgemein sollen sie in regelmäßigen Abständen auf den Prüfstand gestellt und an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden.

Umfassende Grundlagen

Die Richtlinien wurden auf Basis verschiedener Technologiefelder entwickelt, darunter unter anderem Blockchain und Big Data. Dabei wurden aktuelle und absehbare Anwendungsfelder entlang des Employee Life Cycle betrachtet. Letzter beschreibt die von Mitarbeitern durchlaufene Phasen vom Recruiting bis zum Verlassen des Unternehmens. Die Richtlinien sollen auch als Grundlage für ein Befähigungsprogramm in der Personalmanagementpraxis dienen. Zudem steht die Erarbeitung von Prüfkriterien für die Auswahl von KI-Lösungen für das HR-Management auf dem Plan.

„Die Nutzung moderner Technologien braucht ethische Leitplanken. Eine KI Röntgenbilder analysieren zu lassen, ist etwas anderes, als eine Potenzialaussage über einen Mitarbeiter zu fällen. Wir sind der festen Überzeugung, dass solche Richtlinien nur Relevanz haben, wenn sie auf einem breiten Diskurs basieren. Deshalb laden wir explizit alle Interessierten zur Mitarbeit ein“, erklärt Michael H. Kramarsch, Mit-Initiator des Expertengremiums.

Richtlinien im Überblick

Der jetzt vorgestellte Entwurf umfasst die folgenden zehn Richtlinien:

1. Transparenter Zielsetzungsprozess: Vor der Einführung einer KI-Lösung muss die Zielsetzung für die Nutzung geklärt werden. In diesem Prozess sollen alle relevanten Interessensgruppen identifiziert und eingebunden werden.

2. Fundierte Lösungen: Wer KI-Lösungen anbietet oder nutzt, muss darauf achten, dass diese empirisch evaluiert sind und über eine theoretische Grundlage verfügen.

3. Menschen entscheiden: Wer KI-Lösungen einsetzt, muss sicherstellen, dass die Handlungsträgerschaft der Menschen bei wichtigen Personalentscheidungen nicht eingeschränkt wird.

4. Notwendiger Sachverstand: Wer KI-Lösungen in seiner Organisation nutzt, muss diese in ihrer Logik verstehen und erklären können.

5. Haftung und Verantwortung: Organisationen, die KI-Lösungen nutzen, sind für die Ergebnisse ihrer Nutzung verantwortlich.

6. Zweckbindung und Datenminimierung: Wer personenbezogene Daten für KI-Lösungen nutzt, muss im Vorfeld definieren, für welche Zwecke diese verwendet werden und sicherstellen, dass diese Daten nur zweckdienlich erhoben, gespeichert und genutzt werden.

7. Informationspflicht: Vor bzw. beim Einsatz einer KI-Lösung müssen die davon betroffenen Menschen über ihren Einsatz, ihren Zweck, ihre Logik und die erhobenen und verwendeten Datenarten informiert werden.

8. Achten der Subjektqualität: Für die Nutzung in KI-Lösungen dürfen keine Daten erhoben und verwendet werden, welche der willentlichen Steuerung der Betroffenen grundsätzlich entzogen sind.

9. Datenqualität und Diskriminierung: Wer KI-Lösungen entwickelt oder nutzt, muss sicherstellen, dass die zugrundeliegenden Daten über eine hohe Qualität verfügen und systembedingte Diskriminierungen ausgeschlossen werden.

10. Stetige Überprüfung: Wer KI-Lösungen nach den vorliegenden Richtlinien einführt, soll transparent sicherstellen, dass die Richtlinien auch bei der betrieblichen Umsetzung und der Weiterentwicklung beachtet werden.

Autor: Martin Hensel

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