Man glaubt es kaum, doch es soll mal eine Zeit gegeben haben, in der es kein Internet gab oder keine elektronische Datenübermittlung. Lange ist’s her, heute ist’s unvorstellbar. Dennoch: Das digitale Zeitalter steht erst am Anfang.

Erinnern wir uns grob, wie das alles begann mit diesem Internet: Die UDSSR schießt 1957 den Satelliten Sputnik ins All, woraufhin die USA die Forschungseinrichtung ARPA (Advanced Research Projects Agency) gründen, die 1969 das erste kleine Computer-Netzwerk (Arpanet) aufbaut und damit den Grundstein für das heutige Internet legt. Die Universität Karlsruhe empfängt 1984 die erste deutsche E-Mail. 1990 wird Arpanet wieder abgeschaltet und die kommerzielle Nutzung des Internets beginnt. Ein Jahr später geht das World Wide Web ins Netz, und stark verkürzt beschrieben, entwickelt sich das Internet sukzessive zu dem, was die Welt heute kennt und nutzt: E-Commerce, E-Government, Web 2.0 und Big Data.

1974 – erste Datenübermittlung bei DATEV

1969 - Einweihung DATEV-RZ durch Bundesfinanzminister Franz Josef Strauß

Ein Kernelement des Internets ist die elektronische oder auch digitale Datenübermittlung. Ob wir vom Inhalt einer E-Mail sprechen oder der Transaktion von Geschäftsdaten: Aus dem Alltag ist die digitale Datenübermittlung nicht mehr wegzudenken.

Bei DATEV wird das deutlich, wenn man sich ansieht, wie viel und wohin überall über das DATEV-Rechenzentrum (RZ) übermittelt wird. Eingeweiht 1969 bot DATEV mit dem RZ den Mitgliedern bereits ab dem 1. September 1974 die Möglichkeit der Datenfernübertragung.

Datendrehscheibe DATEV-RechenzentrumHeute überträgt DATEV Daten im Rahmen der steuerberaterlichen Aufgaben in Masse – an Banken, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger etc. Und lange bevor die Finanzverwaltung 1999 das ELSTER-Verfahren anbot, konnten DATEV-Mitglieder über das DATEV-Rechenzentrum freiwillig ihre Daten in digitaler Form an die Finanzbehörden übermitteln, so z. B. Voranmeldungen seit 1987. Ein Jahr, an dessen Ende das Internet übrigens fast 30.000 Netzwerke in sich vereinte und die Einwohnermeldeämter mit der Ausgabe des neuen computerlesbaren, fälschungssicheren Personalausweises begannen.

Gesetzgeber sorgt für steigende Datenübermittlungen

Datenübermittlung Lohn 2013Was technisch möglich ist, weckt natürlich Begehrlichkeiten, nicht nur in der Industrie, auch in der Politik. Was folgt daraus? Natürlich Gesetze, die – um es in schönem Behördendeutsch zu schreiben – die Möglichkeiten der Technik zur Anwendung bringen. Daher ist heute die digitale Datenübermittlung in einigen Fällen Pflicht, beispielsweise im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Insgesamt werden über elf Millionen Lohnabrechnungen monatlich über DATEV-Lohnprogramme durchgeführt. Eine Vielzahl an personalwirtschaftlichen Daten wird dafür digital übermittelt: Alleine an die Finanzbehörden wurden im letzten Jahr 21,4 Mio. Mal Lohndaten übertragen, und das ist bei Weitem nicht der größte Teil.

Dass diese Zahlen, wie in der Grafik zu sehen, nicht das Ende der Fahnenstange sein dürften, wie es so schön heißt, das lässt der bisherige kontinuierliche Verlauf erlassener Gesetze vermuten:

  • Seit dem Anmeldezeitraum 2005 besteht für die Lohnsteuer-Anmeldungen die gesetzliche Pflicht der elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörden, für die Jahreslohnsteuerbescheinigung sogar seit Dezember 2004
  • Januar 2006 legte die Sozialversicherung nach mit der gesetzlichen Datenübermittlungspflicht für DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweis
  • 2009 wurde das bestehende DEÜV-Verfahren um zusätzliche Meldepflichten erweitert.
  • Ebenfalls ab 2009 wurde die Sofortmeldung für neu eingetretene Arbeitnehmer zur gesetzlichen Pflicht.
  • Und zu guter Letzt geht Januar 2013 die elektronische Lohnsteuerkarte an den Start,  ein regelmäßiger monatlicher Datenaustausch mit den Finanzämtern.

Es hat gerade erst begonnen

Dass das nächste gesetzliche Projekt dann auch nicht lange auf sich warten lässt, zeigt der Ausblick: Aus der Totgeburt ELENA entsteht momentan das „Optimierte Meldeverfahren in der Sozialversicherung“ (OMS). Ziel: die Meldeverfahren in der Sozialversicherung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Die gewonnenen Erfahrungen aus dem ELENA-Projekt sollen dabei berücksichtigt werden. Ob es die richtigen Erfahrungen sein werden, bleibt abzuwarten.

Blickt man zurück und betrachtet den Zeitraum seit 1957 zeigt sich: Die Digitalisierung von Daten und deren professionelle Nutzung, wie die gezielte Übermittlung an Institutionen, die Speicherung und Analyse hat im Grunde gerade erst begonnen. Das Datenvolumen verdoppelt sich alle zwei Jahre. Schätzungen zufolge soll die Datenmenge im Jahr 2020 bei 40 Zetabytes liegen – Datability und Big Data lassen grüßen.

Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass mit steigendem Datenumfang nicht alleine neue Übermittlungs-, Speicher- und Analyseverfahren erforderlich sein werden. Auch bessere Möglichkeiten und differenziertere Regelungen sind vonnöten, um den Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gerecht zu werden. Spannend dabei ist die Frage, wie und wohin sich das künftig entwickeln wird, in welchem Maße es vorteilhaft ist für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, ohne das eins davon benachteiligt wird. Sollen die Experten darüber streiten diskutieren. Wir dürfen gespannt sein.

Zum Autor

Carsten Fleckenstein

Redakteur und Podcaster bei DATEV.

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