Der Bundesverband Digitale Wirtschaft übt scharfe Kritik an einem neuen Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, das am gestrigen Donnerstag verabschiedet wurde.

Zwar unterstütze der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. die Zielsetzung, übte jedoch schwere Kritik am Entstehungsprozess und der finalen Ausgestaltung. Auf Einwände bezüglich des Gesetzesentwurfs aus Richtung verschiedener Experten und Verbände, Datenschutzbeauftragter und der EU-Kommission* seien keine Anpassungen in den wesentlichen Kritikpunkten aufgenommen worden.

„Dies ist ein weiteres Digitalgesetz der Bundesregierung, das sich in eine längere Geschichte von Fehltritten in diesem Bereich einreiht. Gerade nachdem Corona die Bedeutung der Digitalisierung doch deutlich gemacht hat, ist es unverständlich, warum Digitalexperten schon wieder ignoriert werden“, sagt BVDW-Präsident Matthias Wahl.

Gegen Hass und Hetze im Netz

Inhaltlich verfolgt das neue Gesetz ein wichtiges Ziel: die effektive Strafverfolgung bei rechtswidrigen Inhalten im Netz und somit auch die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Laut BVDW erfülle der Entwurf diese Zielsetzung in seiner gegenwärtigen Form aber nicht, sondern schaffe stattdessen neue Risiken. Die Kritiker bemängeln beispielsweise, dass eine Meldepflicht von Inhalten und IP-Adressen (inklusive Portnummern) für die sozialen Netzwerke gegenüber dem Bundeskriminalamt festgeschrieben werde, die nur auf Einschätzung der Diensteanbieter selbst erfolgt und in einer umfangreichen Weiterleitung von personenbezogenen Daten resultieren werde.

Der Verband betont, dass er die Initiative der Bundesregierung im bedeutsamen Kampf gegen Hass und Hetze im Netz unterstützt. Das vorgeschlagene Vorgehen geht den Verantwortlichen aber zu weit, da es mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar sei. Weiterhin biete es nicht genügend rechtsstaatliche Schutzmechanismen und stelle zeitgleich aber tiefe Eingriffe in die Grundfreiheiten der Nutzer dar.

Hauptkritikpunkt des BVDW ist, dass ein neues Gesetz beschlossen werden soll, ohne dass dem eine Evaluierung des damit verknüpften Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vorausgegangen sei. Hintergrund ist, dass der Entwurf zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität einige Änderungen in verschiedenen Gesetzen beinhalten soll, die parallel dazu noch überarbeitet werden – wie das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

„Das heute verabschiedete Gesetz wurde aus den richtigen Gründen auf den Weg gebracht“, sagt Matthias Wahl. „Das Ziel, illegale Inhalte zu bekämpfen, ist ehrenwert. Es wird aber nicht damit erreicht, Grundrechte zu gefährden. Denn dadurch entstehen wieder neue Probleme. Die Stimmen zahlreicher Digitalexperten wurden leider nicht gehört.“

Autor: Sebastian Human

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