Ein neues Gesetz soll Verbraucher vor am Telefon aufgeschwatzten Verträgen oder überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen schützen. Betroffen dadurch wird unter anderem der Mobilfunkhandel mit seinen 24-Monatsverträgen sein.

Das im März angekündigte „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ gegen Kostenfallen nimmt Gestalt an. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will unter anderem die Laufzeit von Mobilfunkverträgen, Fitnessstudio-Mitgliedschaften oder Zeitungsabonnements auf ein Jahr begrenzen. Damit sollen sich solche Verträge automatisch nur noch um drei Monate statt bisher zwölf verlängern dürfen, außerdem soll die Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat sinken. Betroffen sind alle „regelmäßigen Lieferungen von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen“.

Ins Auge gefasst hat Lambrecht mit diesem Gesetzentwurf unter anderem dubiose Werbeanrufe für Gas- und Stromanbieter. Um Betrug zu vermeiden, sollten Kunden telefonisch vereinbarte Verträge künftig schriftlich bestätigen müssen. Im vergangenen Jahr waren laut Bundesjustizministerium mehr als 220.000 Deutsche nach einem telefonischen Anbieterwechsel unzufrieden.

Ein weiterer, bisher wenig beachteter Punkt des geplanten Gesetzes ist die Regelung gegen „Inkassofallen“. Hintergrund ist, dass bei unbezahlten Rechnungen teils hohe Inkassokosten anfallen, obwohl die eigentliche Forderung geringfügig ist.

Der Gesetzesentwurf ging Mitte August an die anderen Ministerien zur Abstimmung. Gibt es keine größeren Einwände, ist im Herbst ein Kabinettsbeschluss geplant, danach könnte das Gesetz in den Bundestag gehen und schließlich im Frühjahr/Sommer 2020 in Kraft treten.

Vor- und Nachteile

Das Gesetz hat vor allem Auswirkungen auf den TK-Fachhandel. Die meisten Mobilfunkverträge binden derzeit Kunden zwei Jahre lang an einen Anbieter. Wird nicht fristgerecht gekündigt, üblicherweise drei Monate vor dem Ende der ersten 24 Monate, verlängert sich der Vertrag ein weiteres Jahr, wiederum mit drei Monaten Vorlaufzeit bei der Kündigung.

Mit den bisherigen Mindestlaufzeiten von 24 Monaten kann der Provider mit regelmäßigen Einnahmen rechnen. Bei kürzeren Laufzeiten besteht das Risiko, dass die Verbraucher weitaus häufiger den Anbieter wechseln. Erste Provider reagierten bereits. So ließ Vodafone verlauten, dass das Gesetz zu höheren Kosten für viele Verbraucher führen werde. Denn bei kürzeren Vertragslaufzeiten werden entweder die monatlichen Gebühren für finanzierte subventionierte Handys oder die einmalig zu zahlenden Preise für die Geräte deutlich steigen.

Auch der Branchenverband VATM sieht das ähnlich: „Aus ökonomischer Sicht ist eine Laufzeitverkürzung für die Kunden doppelt teuer, da unabhängig von teurer werdenden Handys auch der Verwaltungsaufwand zum Vertragsbeginn steigt und auf die Laufzeit verteilt werden muss.“, erklärte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Diese Kosten müssten nun über 12 statt bisher 24 Monate verrechnet werden.Telefónica sieht zudem in dem Entwurf eine rechtliche Einschränkung der Möglichkeiten für Kunden.

Auswirkungen auf den Fachhandel

Schießen die Kosten in die Höhe, könnte das dazu führen, dass Konsumenten auf Prepaid-Angebote ausweichen, bei denen bereits heute kurzfristig, beispielsweise durch Nicht­Aufladung, das Bündnis mit dem Provider gelöst wird.

Für den Fachhandel bedeutet das neue Gesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass ihre Provision geringer ausfällt wegen der kürzeren Laufzeit oder eben dem Verkauf von Prepaid-Karten. Für sie wird es somit immer schwerer, in einem hart umkämpften Markt mit steigende Kosten, beispielsweise durch Ladenmiete, bestehen zu bleiben.

Eine mögliche Lösung könnten neue Geschäftsmodelle sein, die den Kunden und den Händler belohnen, je länger der Kunde beim gleichen Anbieter bleibt.

Autor: Sarah Gandorfer

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