Das Bundeskabinett hat dem Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie zugestimmt. Für die VBW ist das jedoch nur der erste Schritt in die richtige Richtung.

„Die Unternehmen werden um mehr als 1 Mrd. Euro im Jahr entlastet – Zeit und Geld, die ihnen nun für ihre Kernaufgaben zur Verfügung stehen“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Zentrale Bausteine des Gesetzes sind unter anderem die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung und Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke. Zudem müssen Gründer zukünftig nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Damit wird eine Zusage aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Die VBW – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert jedoch, dass die vorgesehenen Maßnahmen weit hinter den Ankündigungen im Koalitionsvertrag und im Eckpunktepapier zum Bürokratieentlastungsgesetz III zurückbleiben. „Im Bereich des Arbeitsrechts werden faktisch keine Erleichterungen vorgenommen“, sagt VBW-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Doch gerade bei der Auftraggeberhaftung und den Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz bestehe Entlastungsbedarf aufseiten der Unternehmen. Ein struktureller und nachhaltiger Bürokratieabbau setze strategische Leitplanken zur Normsetzung voraus.

„Hierbei sollte man sich an den erfolgreichen Modellen in anderen Ländern orientieren“, so Brossardt. „Estland als Spitzenreiter innerhalb der EU spart jährlich rund 2 % seines BIP durch digitale Verwaltung ein. Deutschland belegt in internationalen Rankings nach wie vor hintere Plätze. Insbesondere beim Ausbau der Digitalisierung und des E-Governments sind weiterhin größere Anstrengungen erforderlich.“ Zudem fehlten neue Instrumente für eine bessere Rechtssetzung, zum Beispiel eine verbesserte Gesetzesfolgenabschätzung oder eine „one in, two out“-Regelung.

Ein großes Entlastungsvolumen liege auch in der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen im Steuerrecht. Diese Maßnahme käme Wirtschaft wie Verwaltung zu Gute, wird jedoch im Kabinettsbeschluss nicht aufgegriffen. „Wir brauchen endlich ein langfristiges Programm für spürbaren Bürokratieabbau auf allen Ebenen“, kommentiert Brossardt.

Autor: Melanie Krauß

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