BRAK, Mitteilung vom 10.02.2021
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur umfassenden Verfolgung der organisierten Steuerhinterziehung will der Bundesrat bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung schärfer bestrafen und dazu auch erweiterte Ermittlungsmethoden, insbesondere Telefonüberwachung, ermöglichen. Die Neuregelung in § 370 III Nr. 5 AO zielt auf Cum-Ex-Geschäfte und ähnliche Konstellationen, die zu massiven Steuerausfällen führen und den Wettbewerb für steuerehrliche Unternehmen verzerren.
Die BRAK lehnt die Pläne des Bundesrates ab. Angesichts des mit der Änderung bezweckten tiefgreifenden Grundrechtseingriffs, nämlich der Eröffnung der Telefonüberwachung, erweist sich die sehr weitreichende Neuregelung als unsystematisch, unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig. Denn nach dem Entwurf liege ein Fall besonders schwerer Steuerhinterziehung bereits vor, wenn ein Täter als Mitglied einer Bande Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat. Da weder gewerbsmäßiges Handeln noch eine Steuerhinterziehung in besonders großem Ausmaß erforderlich ist, erfasse der neue Tatbestand auch alltägliche Situationen, selbst ein Ehepaar und deren Steuerberater können danach als Bande strafbar sein. Sofern der Gesetzgeber Telefonüberwachung für erforderlich halte, um Fälle besonders schwerer Kriminalität im Bereich der Ertragsteuerhinterziehung besser aufklären zu können, bedarf es aus Sicht der BRAK einer konkreten Regelung des Anwendungsbereichs, so dass nur Fälle mit einem erhöhten Unrechtsgehalt und insbesondere aufgrund des erhöhten Organisationsgrades besonders erschwerten Aufklärungsmöglichkeiten erfasst werden.
Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 3/2021