Umsatzsteuer - 29. Februar 2024

BFH: Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Konkursverwalters

BFH, Beschluss V R 3/22 vom 23.11.2023

Leitsatz

Hat der Gemeinschuldner seine unternehmerische Tätigkeit bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens eingestellt, ist über den Vorsteuerabzug aus der Leistung des Konkursverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Gemeinschuldners zu entscheiden. Fehlt es an einer auf den Unternehmenserhalt gerichteten Unternehmensfortführung, ist es unerheblich, wenn es im Konkursverfahren auf dem Weg zur Liquidation zu vorübergehenden Vermietungen kommt.

Quelle: Bundesfinanzhof