Umsatzsteuer - 4. April 2024

Umsatzbesteuerung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind

BMF, Schreiben III C 3 - S-7327 / 22 / 10001 :001 vom 04.04.2024

Die „Liste der zuständigen Finanzämter für Unternehmer, die ihren Wohnsitz, Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben und grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, ausführen“ in der Fassung des BMF-Schreibens vom 5. März 2024 – III C 3 – S 7327/22/10001 :001 -, BStBl I S. 444, wird durch die beiliegende Liste mit dem Stand vom 1. April 2024 ersetzt
(Anlage).

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: Bundesfinanzministerium