Finanzgerichtsordnung - 2. Mai 2024

BFH: Kein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 FGO bei fehlenden Feststellungen zur Sachdienlichkeit

BFH, Urteil V R 30/21 vom 14.12.2023

Leitsatz

  1. Ein Zwischenurteil darf nur ergehen, wenn sich die Tatsachen, welche die Sachdienlichkeit im Sinne des § 99 Abs. 2 FGO begründen, aus den Feststellungen des Finanzgerichts ergeben.
  2. Zur Unternehmereigenschaft einer Holding bei der Vergabe von Darlehen.

Quelle: Bundesfinanzhof