Einkommensteuer - 6. Juli 2023

BFH: Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen

BFH, Urteil VI R 12/21 vom 09.05.2023

Leitsatz

Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen im Sinne von § 34b EStG sind unter den Voraussetzungen des § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO als Teil der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gesondert festzustellen.

Quelle: Bundesfinanzhof