EU-Recht - 1. Oktober 2020

The Once-Only Principle (TOOP) Projekt

In der Web-Konferenz zu The Once-Only Principle Project (TOOP) wurde am 23.09.2020 über die Implementierung des Once-Only Prinzips in den Mitgliedstaaten und dessen Einfluss auf das eGovernment informiert.

In der Web-Konferenz zu The Once-Only Principle Project (TOOP) wurde am 23.09.2020 über die Implementierung des Once-Only Prinzips in den Mitgliedstaaten und dessen Einfluss auf das eGovernment informiert.

Das Once-Only Prinzip

Das Once-Only Principle Projekt ist eine Pilotinitiative, die die Umsetzung des Once-Only Prinzips auf grenzüberschreitender Ebene untersucht. Das Once-Only Prinzip (OOP) bedeutet, dass BürgerInnen und Unternehmen ihre Daten nur einmal im Kontakt mit öffentlichen Verwaltungen bereitstellen müssen, während öffentliche Verwaltungsbehörden Maßnahmen ergreifen, um diese Daten intern wiederzuverwenden. Durch diese Neuorganisation der internen Prozesse des öffentlichen Sektors, soll der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Allerdings ist die nationale Umsetzung noch fragmentiert und auf wenige Dienste beschränkt. TOOP zielt darauf ab, das OOP Prinzip über Grenzen hinweg und auf Daten von Unternehmen anzuwenden.

Single Digital Gateway

Das Once-Only Prinzip steht in enger Verbindung mit dem SDG und soll auch in seinem Rahmen angewandt werden. Das Single Digital Gateway (SDG) ist ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU. Es soll eine Benutzeroberfläche für die Suche von Informationen oder für Feedback von Bürgern und Unternehmen darstellen. Bis 2023 soll SDG vollständig online sein und Informationen sollen mithilfe von OOP nur einmal in das SDG eingebunden werden müssen. Die deutsche Umsetzung des SDGs erfolgt durch das Onlinezugangsgesetz (OZG). Deutschland ermöglicht einen zentralen Zugang zu den Verwaltungsleistungen über den Portalverbund des OZG und verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Mit der Verbindung von SDG und dem OOP Prinzip könnte in Zukunft eine übergreifende digitale europäische Verwaltungsstruktur etabliert werden, die bisher in dieser Form weltweit einzigartig ist und den Nutzen der Daten erheblich erweitert.

Stellungnahme der Kommission

Zur Podiumsdiskussion war auch Christine Redecker, Policy Officer in der Generaldirektion Kommunikation, Inhalte und Technologien (GD CNECT) im Bereich eGovernment and Trust geladen, die die Sichtweise der EU-Kommission auf das TOOP Projekt vertrat. Frau Redecker zeigte sich optimistisch in Bezug auf TOOP und seine zeitnahe Einsatzfähigkeit. Die Pilot Projekte legen den Grundstein für einen weiteren großen Schritt in Richtung Once-Only. Als das zentrale regulatorische Hindernis identifiziert Frau Redecker allerdings die Frage nach den Eigentumsrechten auf den Daten. Hierzu soll die europäische eID den regulatorischen Grundstein für TOOP legen und auch die Eigentumsfrage klären. Einen Vorschlag der GD CNECT für die eID sicherte Frau Redecker noch vor Juni nächsten Jahres zu. Zudem unterstütze das einfließende Geld von Next Generation EU, das für den europäischen Aufschwung zur Verfügung gestellt wurde, dieses Projekt enorm und treibe TOOP weiter voran.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel