Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.06.2021
Die Bundesregierung sieht die Etablierung verbindlicher Schiedsverfahren als ein wichtiges Instrument zur Verkürzung der Dauer von internationalen Verständigungsverfahren zu Verrechnungspreisen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/30812) auf eine Kleine Anfrage (19/30196) der FDP-Fraktion hervor. Verrechnungspreise spiegeln die Gegenleistungen wider, die innerhalb eines Konzerns für den Leistungsaustausch zwischen Betriebsstätten oder Gesellschaften dieses Konzerns berechnet werden.
Die Bundesregierung schreibt, sie strebe im Rahmen von Revisionsverhandlungen bestehender Doppelbesteuerungsabkommen und Verhandlungen zu neuen Abkommen durch Aufnahme von Schiedsklauseln an, den Anwendungsbereich von Schiedsverfahren zu erweitern. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Verständigungsverfahren bei Verrechnungspreisfällen betrug 20,75 Monate im Jahr 2019, gibt die Bundesregierung unter Berufung auf Zahlen der OECD an.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 845/2021