Gesetzgebung - 25. Mai 2023

Paket für die digitale Verwaltung im Kabinett beschlossen

Bundesregierung, Mitteilung vom 24.05.2023

„Ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat“

Die Bundesregierung hat das Paket für die digitale Verwaltung im Kabinett beschlossen. Ziel ist es, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mehr Verwaltungsdienstleistungen digital in Anspruch nehmen können.

Beim Vorhaben, ein breites digitales Onlineangebot an Verwaltungsdienstleistungen zur Verfügung zu stellen, hat die Bundesregierung heute einen Meilenstein genommen: Das Kabinett hat das Paket für die digitale Verwaltung beschlossen.

Es besteht aus einem Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes. Dieses setzt den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung und ist die zentral für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren. Zum anderen umfasst das Paket die Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung. Darin geht es unter anderem um eine enge Verzahnung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) mit Großprojekten wie den digitalen Identitäten.

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser begrüßt, dass sich Bund, Länder und Kommunen auf 15 besonders wichtige Leistungen fokussieren. Spätestens 2024 werden dadurch zum Beispiel Ummeldungen, Eheschließungen, Baugenehmigung oder das Elterngeld deutschlandweit digital beantragt werden können. „Das ist ein großer Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger – und ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat“, so die Ministerin.

Vom Gesetzentwurf profitieren sowohl die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie die Verwaltung selbst. Konkret werden unter anderem folgende Punkte gesetzlich geregelt:

Für die Bürgerinnen und Bürger

Mit der BundID wird es künftig ein zentrales Bürgerkonto für alle geben. Bürgerinnen und Bürger können sich dadurch sicher identifizieren und Anträge stellen. Über ein digitales Postfach kann zudem mit den Behörden kommuniziert und Bescheide zugestellt werden.

Eine händische Unterschrift ist nicht mehr erforderlich. Mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises können zukünftig alle Leistungen rechtssicher, einfach und einheitlich digital beantragt werden.

Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten werden klar geregelt: Es wird klargestellt, dass die Stellen, die Leistungen für den bundesweiten Einsatz entwickeln, auch für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich sind. Doppelprüfungen wegen unklarer Zuständigkeiten gehören damit der Vergangenheit an.

Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit von elektronischen Verwaltungsleistungen werden gesetzlich verankert. Es wird sichergestellt, dass staatliche Angebote im Internet an den Bedarfen aller Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet sind.

Die Beratung bei der Nutzung von digitalen Angeboten durch die Nutzung der Behördennummer 115 wird verbessert. Dafür werden datenschutzrechtliche Grundlagen für die Übermittlung personenbezogener Daten geschaffen.

Für die Unternehmen

Unternehmen können zukünftig alle Anträge über ein Konto stellen.

Unternehmensleistungen werden „digital only“. Konkret bedeutet das, dass nach Ablauf von fünf Jahren unternehmensbezogene Verwaltungsdienstleistungen ausschließlich elektronisch angeboten werden, wenn diese der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts dienen. Für die Wirtschaft ergibt sich damit eine Entlastung von jährlich rund 60 Mio. Euro.

Für die Verwaltung

Durch die Digitalisierung wird dem Fachkräftemangel entgegengewirkt und die Mitarbeitenden entlastet.

Neben diesen sehr konkreten gesetzlichen Fortschritten hat die Bundesregierung im Rahmen eines Begleitpapieres weitere Punkte auf den Weg gebracht, die zwar keiner gesetzlichen Regelung bedürfen, aber ebenso wichtig sind. Hierzu zählt beispielsweise, dass die Bundesregierung auch dafür sorgt, dass staatliche Leistungen künftig online einfacher auffindbar und als solche erkennbar sind.

Quelle: Bundesregierung