Arbeitsrecht - 21. März 2024

Neuer Streitwertkatalog für arbeitsrechtliche Streitigkeiten

BRAK, Mitteilung vom 20.03.2024

Damit die Gerichte Streitwerte für arbeitsrechtliche Verfahren möglichst einheitlich festlegen, gibt es den Streitwertkatalog. Die Streitwertkommission der Landesarbeitsgerichte hat im Februar eine aktualisierte und ergänzte Fassung veröffentlicht.

Um eine einheitliche Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte zu Streitwerten arbeitsgerichtlicher Verfahren zu gewährleisten, hat die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte im Jahr 2012 eine Streitwertkommission gebildet. Diese erarbeitete einen 2013 vorgelegten Katalog als Grundlage für eine möglichst einheitliche Wertrechtsprechung in der Arbeitsgerichtsbarkeit. Der Streitwertkatalog bildet praktisch wichtige, typische Fallkonstellationen ab und macht hierzu Bewertungsvorschläge. Er ist als Angebot auf dem Weg zu einer möglichst einheitlichen Rechtsprechung zu Streitwerten in der Arbeitsgerichtsbarkeit zu verstehen, beansprucht jedoch keine Verbindlichkeit.

Im Februar 2024 hat die Streitwertkommission eine aktualisierte Fassung des Streitwertkatalogs vorgelegt. Diese greift unter anderem Stellungnahmen und Vorschläge aus der Anwaltschaft, von Seiten der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, aus der Versicherungswirtschaft und der Richterschaft auf.

Die überarbeitete Fassung enthält neben redaktionellen und klarstellenden Anpassungen auch einige neue Stichpunkte. Für Urteilsverfahren sind dies u. a. die Auskunft nach dem Entgelttransparenzgesetz sowie die Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung. Im Bereich der Beschlussverfahren wurden neu aufgenommen u. a. die Auflösung des Betriebsrats, der Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern und der Streit über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 6/2024