Gesetzentwurf - 19. Mai 2021

Neue Basis für Unternehmensdaten

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.05.2021

Die Fraktionen CDU/CSU und SPD wollen ein einheitliches Register für Unternehmensdaten schaffen. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf (19/29763) vorgelegt. Er sieht ein Register über Unternehmensbasisdaten beim Statistischen Bundesamt vor, das die „wirtschaftlich aktiven Einheiten“ in Deutschland als Unternehmen abbilden soll. Dazu zählten natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen und Personenvereinigungen, heißt es in der Vorlage. Um aufgenommen zu werden, müsse man in mindestens einem Verwaltungsregister geführt sein, das die erforderlichen Informationen für Aufbau und Pflege des Basisregisters liefert. Ziel des Vorhabens sei es, Redundanzen zu vermeiden. Mit Aufnahme in das Basisregister erhält ein Unternehmen eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer.

Für die Wirtschaft wird mit Entlastungen gerechnet – die Abgeordneten sehen ein Potenzial im dreistelligen Millionenbereich. Den einmaligen Erfüllungsaufwand für die Verwaltung schätzen sie auf 72,7 Millionen Euro. Der jährliche Erfüllungsaufwand wird mit etwa 15,6 Millionen Euro beziffert. Kosten für soziale Sicherungssysteme oder Folgen für Verbraucherpreise entstünden nicht.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 672/2021