EU-Recht - 19. März 2024

Mitteilung zur Stärkung der Klimaresilienz in der EU

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 19.03.2024

Am 12.03.2024 veröffentlichte die EU-Kommission eine Mitteilung zur Bewältigung von Klimarisiken und Stärkung der Klimaresilienz innerhalb der EU. Grundlage dafür ist die kürzlich zuvor veröffentlichte Klimarisikobewertung der Europäischen Umweltagentur (EEA). Die Mitteilung enthält keine legislativen Maßnahmen, sondern Empfehlungen für die EU-Mitgliedstaaten, die Regierungsebenen, den Privatsektor und die Zivilgesellschaft.

Die Mitteilung fokussiert sich u. a. auf folgende Hauptkategorien:

Verbesserte Entscheidungsprozesse und Instrumente

Für eine Erhöhung der Klimaresilienz soll eine klare Risikoverteilung zwischen EU und EU-Mitgliedstaaten erfolgen. Bisher sind die Zuständigkeiten ungeklärt, da die Verantwortlichkeit je nach Politikbereich variiert. Ebenfalls soll eine engere vertikale und horizontale Zusammenarbeit zwischen den nationalen, regionalen und lokalen Ebenen im Bereich der Klimaresilienz erfolgen. Bestehende Anpassungsverpflichtungen sollen von den Mitgliedstaaten in vollem Umfang erfüllt, Empfehlungen der EU-Kommission berücksichtigt und Umsetzung von Rechtsvorschriften weiterhin verbessert und kohärenter gestaltet werden.

Die EU-Kommission möchte ein besseres Verständnis von Unternehmen, Investoren und politischen Entscheidungsträgern für den Zusammenhang zwischen Klimarisiken, Investitionen und langfristigen Finanzierungstrategien fördern. Hierzu will sie den Zugang zu Klimadaten und -szenarien verbessern und erweitern, damit regionalen und lokalen Behörden eine bessere Vorbereitung ermöglicht wird.

Finanzierung der Klimaresilienz

Die Finanzierung der Klimaresilienz soll aus den nationalen Haushalten der Mitgliedstaaten erfolgen. Ebenfalls sollen öffentliche und private Finanzmittel mobilisiert werden. Hierfür beruft EU-Kommission eine befristete Reflexionsgruppe zur Mobilisierung von Finanzmitteln ein, die öffentliche und private Akteure über die Finanzierung von Klimaresilienz berät. Ebenfalls empfiehlt die EU-Kommission im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen die ökologische Nachhaltigkeit in Angeboten zu berücksichtigen.

Konkrete Vorschläge

Die EU-Kommission erteilt konkrete Vorschläge in den Bereichen: natürliche Ökosysteme, Wasser, Gesundheit, Lebensmittel, Infrastrukturen und bebaute Umwelt sowie Wirtschaft. Im Bereich der Infrastrukturen und bebaute Umwelt sind Dekarbonisierung der Wirtschaft, Erhöhung der Renovierungsrate und Maximierung der Energieeffizienz Möglichkeiten die Klimaresilienz zu verbessern. Zur Sicherstellung der Energiesicherheit soll die Widerstandsfähigkeit der Energieversorgung der EU-Mitgliedstaaten ausgebaut werden. Hierzu möchte die EU-Kommission u. a. die Verordnung über die Governance der Energieunion und Klimaschutzmaßnahmen überarbeiten. Im Bereich der Wirtschaft stellen Klimarisiken für Unternehmen, insbesondre für KMU, eine Herausforderung dar. Die im KMU-Entlastungspaket aufgeführten Maßnahmen, wie z. B. der verbesserte Zugang zu grüner Finanzierung bei gering gehaltenem Verwaltungsaufwand sollen dazu beitragen, dass die EU-Unternehmen ihre Wettbewerbsposition erhalten und in Marktsegmenten, die zur Klimaresilienz beitragen, ihren Vorsprung ausbauen. Die Tragfähigkeit öffentlicher Finanzen soll verbessert und die Stabilität der Finanzmärkte durch die EU-Strategie für nachhaltige Finanzen gewährleistet werden.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel