Klimaschutz - 12. März 2024

Gebäudeenergieeffizienz: Parlament nimmt Pläne für CO2-ärmere Gebäude an

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 12.03.2024

  • Emissionsfreie Neubauten ab 2030
  • Maßnahmen für geringere Energierechnungen und mehr Klimaschutz
  • Ausnahmen für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude möglich
  • Gebäude sind für 36 % der Treibhausgasemissionen der EU verantwortlich

Am Dienstag nahm das Parlament bereits mit dem Rat vereinbarte Pläne an, die dazu beitragen sollen, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu senken.

Die vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird. Außerdem sollen mehr Gebäude mit den schlechtesten Werten renoviert werden, und auch der Austausch von Informationen über die Gesamtenergieeffizienz soll besser werden.

Emissionsreduktionsziele

Ab 2030 sollen alle Neubauten emissionsfrei sein. Für Neubauten, die Behörden nutzen oder besitzen, soll das schon ab 2028 gelten. Die Mitgliedstaaten können dabei das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial eines Gebäudes berücksichtigen, das das Treibhauspotenzial der für den Bau verwendeten Produkte von ihrer Herstellung bis zu ihrer Entsorgung umfasst.

Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch mit entsprechenden Maßnahmen bis 2030 um mindestens 16 % und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 % senken.

Nach der neuen Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 16 % und bis 2033 26 % der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz sanieren lassen und dafür sorgen, dass sie die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllen.

Sofern dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, müssen die Mitgliedstaaten bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden – je nach deren Größe – und in allen neuen Wohngebäuden installieren lassen.

Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärmeversorgung

Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungsanlagen und zum allmählichen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung ergreifen: Bis 2040 soll es keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr geben. Ab 2025 dürfen eigenständige mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel nicht mehr subventioniert werden. Weiter zugelassen sind dagegen finanzielle Anreize für hybride Heizanlagen, bei denen beispielsweise Heizkessel mit Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen kombiniert werden.

Ausnahmen

Für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude sind Ausnahmen von den neuen Vorschriften möglich, und die EU-Staaten können beschließen, auch Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, sowie provisorische Gebäude, Kirchen und für Gottesdienste genutzte Gebäude davon auszunehmen.

(…)

Nächste Schritte

Die Richtlinie wurde mit 370 zu 199 Stimmen bei 46 Enthaltungen angenommen. Nun muss sie auch der Ministerrat förmlich billigen, damit sie in Kraft treten kann.

Quelle: Europäisches Parlament