EU-Recht - 15. März 2024

DSA, Werbung und KI: EU-Kommission eröffnet Verfahren und fordert Informationen von Plattformen und Suchmaschinen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 14.03.2024

Die EU-Kommission überprüft, ob Plattformen und Suchmaschinen das Gesetz über Digitale Dienste einhalten. Gegen AliExpress hat sie ein förmliches Verfahren eingeleitet und prüft, ob das Unternehmen gegen das Gesetz verstoßen hat. LinkedIn muss der Kommission Informationen über möglicherweise gezielte Werbung auf der Grundlage sensibler Daten schicken. Bing, Google Search, Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, YouTube und X müssen weitergehende Informationen vorlegen, wie sie Risiken im Zusammenhang mit generativer Künstlicher Intelligenz (KI) eindämmen.

AliExpress

Die Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet. Es wird geprüft, ob AliExpress gegen das Gesetz über digitale Dienstleistungen (DSA) verstoßen hat. Es geht um mehrere Bereiche, die mit dem Management und der Minderung von Risiken, der Moderation von Inhalten und dem internen Mechanismus zur Bearbeitung von Beschwerden, der Transparenz von Werbung und Empfehlungssystemen, der Rückverfolgbarkeit von Händlern und dem Datenzugang für Forscher zusammenhängen.

Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens greift weder dem Ergebnis des Verfahrens noch anderen Verfahren vor, die die Kommission möglicherweise gemäß anderen Artikeln des DSA einleitet.

LinkedIn

In einem förmlichen Auskunftsersuchen soll LinkedIn nähere Angaben darüber geben, wie der Dienst das Verbot einhält, Werbung auf der Grundlage von Profiling unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zu präsentieren. LinkedIn muss außerdem informieren, wie es sicherstellt, dass seinen Nutzern alle erforderlichen Transparenzanforderungen für Anzeigen zur Verfügung gestellt werden. Die Plattform muss die geforderten Informationen bis zum 5. April 2024 vorlegen.

Auskunftsersuchen über generative KI-Risiken

Die Kommission hat im Rahmen des Digital Services Act (DSA) förmliche Auskunftsersuchen an Bing und Google Search (Sehr große Online-Suchmaschinen, Very Large Online Search Engines, VLOSE) sowie an Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok, YouTube und X (Sehr große Online-Plattformen, Very Large Online Platforms, VLOP) gerichtet. Die Kommission fordert diese Dienste auf, mehr Informationen über ihre jeweiligen Maßnahmen zur Eindämmung von Risiken vorzulegen: hier geht es z. B. um sog. Halluzinationen, bei denen KI falsche Informationen liefert, um die virale Verbreitung von Deepfakes sowie die automatische Manipulation von Diensten, die Wähler in die Irre führen kann.

Die Kommission fordert außerdem Informationen und interne Dokumente zu den Risikobewertungen und Maßnahmen zur Risikominderung. Hier geht es um Auswirkungen generativer KI auf Wahlprozesse, die Verbreitung illegaler Inhalte, den Schutz der Grundrechte, geschlechtsspezifische Gewalt, den Schutz von Minderjährigen, das psychische Wohlbefinden, den Schutz personenbezogener Daten, den Verbraucherschutz und das geistige Eigentum. Die Fragen beziehen sich sowohl auf die Verbreitung als auch auf die Erstellung von generativen KI-Inhalten.

Die betroffenen Unternehmen müssen der Kommission die angeforderten Informationen bis zum 5. April 2024 für Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz von Wahlen und bis zum 26. April 2024 für die übrigen Fragen übermitteln.

Quelle: EU-Kommission