Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 17.08.2023
Die Zuleitung des Gesetzentwurfs zur nationalen Umsetzung des Digital Services Act (DSA) an den Bundesrat ist für das 3. Quartal 2023 geplant. Regelungen innerhalb des Gesetzentwurfs, etwa zur Zusammenarbeit zwischen bestehenden Behörden für die Beaufsichtigung von Diensteanbietern und der Koordinierungsstelle, befinden sich noch in der Ressortabstimmung. Das antwortet die Regierung (20/8014) der Unionsfraktion auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (20/7907). In dieser hatte sich die Fraktion unter anderem erkundigt hatte, bis wann der Gesetzentwurf spätestens verabschiedet werden muss, damit der künftig vorgesehene Koordinator für digitale Dienste am 24. Februar 2024 arbeitsfähig ist.
Um die Funktionsfähigkeit der Koordinierungsstelle für digitale Dienste sicherzustellen, solle ein Aufbaustab die Einrichtung in der Bundesnetzagentur organisieren, schreibt die Bundesregierung in der Antwort weiter. Noch nicht entschieden sei, ob das Bundesamt für Justiz als zuständige Behörde zur Durchsetzung des DSA in Bezug auf soziale Netzwerke beibehalten werden solle. Auch dazu, in welcher Form die Landesmedienanstalten an der Arbeit des nationalen Koordinators für digitale Dienste beteiligt werden, habe die Bundesregierung „noch keine abschließende Entscheidung getroffen.“ Die Bundesregierung führt weiter aus, die Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Fachkreisen sei am 4. August eingeleitet worden.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 602/2023