Corona-Arbeitsschutzverordnung - 25. März 2021

Corona-Arbeitsschutzverordnung: aktualisierte Informationen der BRAK

BRAK, Mitteilung vom 24.03.2021

Der BRAK-Ausschuss Arbeitsrecht hat seine Anfang Februar publizierten praktischen Hinweise zur SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aktualisiert. Hintergrund der Anpassung ist die Verlängerung der ursprünglich zum 15.03.2021 auslaufenden Verordnung bis einschließlich 30.04.2021. Im Zuge der Verlängerung wurden zudem redaktionelle Klarstellungen vorgenommen sowie Regelungen zur Erstellung und Umsetzung betrieblicher Hygienekonzepte ergänzt.

Die Änderungsverordnung ist am 13.03.2021 in Kraft getreten.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 6/2021