Gesetzgebung - 21. März 2024

Bundestag stimmt für die Umsetzung des Digital Services Act

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.03.2024

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. März 2024, eine Regelung zum Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten verabschiedet. Die Abgeordneten haben einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031, 20/10466 Nr. 5) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) der EU auf nationaler Ebene mit der Mehrheit von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitales (20/10755) zugrunde und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/10756). Mit der Beschlussempfehlung wurde eine Entschließung angenommen, die unter anderem eine Regelung zur Impressumspflicht im Digitale-Dienste-Gesetz fordert, um eine Kontaktierbarkeit über die Angabe der Wohnadresse hinaus zu ermöglichen. Darüber hinaus haben die Abgeordneten einen Gesetzentwurf zum Entschließungsantrag der CDU/CDU-Fraktion abgelehnt, der zahlreiche Änderungen bezüglich der Aufsichtsstruktur, des materiellen sowie formellen Rechts und der Forschung gefordert hat.

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv